Volt Baden-Württemberg
Wahlprogramm 2021

Digitalisierung und Verwaltung

Als drittgrößtes deutsches Bundesland bietet Baden-Württemberg den Bürger*innen, aber auch den Unternehmen viele Möglichkeiten und Angebote: Wir leben gleichzeitig inmitten markanter Landschaften und kultureller Vielfalt, wir haben sowohl kleine Dörfer als auch große Städte in unmittelbarer Nähe. Gerade für Unternehmen gilt Baden-Württemberg als attraktiver Wirtschaftsstandort – nach Bruttoinlandsprodukt liegt das Bundesland ebenfalls an dritter Stelle im deutschen Ländervergleich. Umso wichtiger ist es daher, die Digitalisierung in Baden-Württemberg nicht zu vernachlässigen: Denn neben traditionellen Standortfaktoren ist die digitale Infrastruktur – beispielsweise die schnelle Anbindung per Glasfasernetz – ein immer stärker gewichteter Faktor. Doch nicht nur in Industrie und Bildung gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Relevanz, auch die Stimmen der Bevölkerung können mit ihrer Hilfe gebündelt und der Alltag erleichtert werden. Volt unterstützt mit seinen Forderungen im Bereich Digitales & Verwaltung aktiv das Leitbild eines Baden-Württembergs, das zukünftig eine digitale Vorbildregion Europas werden soll.

Beteiligung der Bürger*innen an der politischen Meinungsbildung

Civic Technology

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Unter Civic Technology versteht man technische Konzepte, die politisches Engagement und Beteiligung an der politischen Meinungsbildung von Bürger*innen fördern sollen. Wie durch zahlreiche Studien und Befragungen erkannt, gibt es einen großen Wunsch der Bevölkerung, sich gesellschaftlich aktiver im Rahmen von Bürger*innenbefragungen  einzubringen. So gibt es bereits Bestrebungen, wie beispielsweise durch die „BürgerApp“ in Tübingen, entsprechende Angebote zu schaffen. Jedoch wurde dieses Verfahren gerade auf kommunaler Ebene bislang kaum angenommen beziehungsweise blieb den Bürger*innen seither weitgehend unbekannt – auch in Tübingen kam es innerhalb von 2 Jahren nur zweimal zu einer Bürger*innenumfrage. Im Ergebnis entstanden bislang nur wenige Gesetze durch ein aktiv bevölkerungsgetriebenes, partizipatives Gesetzgebungsverfahren. Volt unterstützt daher eine verstärkte Förderung von Civic Tech: Der Anteil der Gesetze, die mithilfe eingeholter Stimmungsbilder der Bevölkerung entstehen, muss konsequent erhöht werden. Die hierzu benötigten Technologien müssen in einem schnellen, aber qualitativ hochwertigen Verfahren entwickelt, den Kommunen zur Verfügung gestellt und auch auf Länderebene verbreitet und aktiv genutzt werden. Um die Transparenz dieser Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, wird ein ähnliches Verfahren wie bei der Corona-Warn-App bevorzugt: Der Programmcode der Bürger*innen-Apps muss von der Bevölkerung einsehbar sein und bleiben im Sinne von Open Source. Ebenso muss auch bezüglich der Erhebung und Auswertung der Daten der Online-Befragung größtmögliche Transparenz herrschen, sodass die ermittelten Wünsche der Bevölkerung nicht nur den Entscheidenden, sondern ebenso der Bevölkerung selbst bekannt sind. Die Bürger*innen-Apps sowie anstehende Befragungen sollen aktiv beworben und jedem abstimmungsberechtigten Mitglied der Bevölkerung entsprechende Teilnahmemöglichkeiten eingeräumt werden, um grundsätzlich eine hohe Partizipation zu erzielen

Datenschutz

Ausweitung der Bedeutung des*der Landesdatenschutzbeauftragten

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„[W]ir können nicht alles: Beratung und Kontrolle funktionieren je für sich genommen schon wirklich gut – aber nicht gleichzeitig.“ (Tätigkeitsbericht des LfDI, 2019

Der Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: LfDI) monierte bereits 2019, dass Wartezeiten nach Anfragen der Bürger*innen an sein Büro noch zu lang  seien, da es an Personalbestand mangele. Da gerade diese zentrale Stelle jedoch die Vertretung der Bevölkerung in allen Belangen hinsichtlich des Datenschutzes in Baden-Württemberg ist, hat sie eine entsprechend hohe Verantwortung gegenüber unseren Bürger*innen. Jederzeit muss der*die LfDI über ausreichend hohe Mittel und Personalkapazitäten verfügen, um stets unabhängig und zeitnah für die Bürger*innen zur Verfügung zu stehen. Volt sieht Datenschutz als hohes Gut an und möchte dieses fördern und schützen – der*die LfDI muss daher mit Mitteln ausgestattet werden, die für alle Belange der Bevölkerung ausreichend sind, um schnell verfügbare und qualitativ hochwertige Beratungsleistungen sicherzustellen. Neben der aktiven Beratung hilfesuchender Bürger*innen kann und soll der*die LfDI in einer Beratungsfunktion ebenso selbst Wissen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit in der Bevölkerung Baden-Württembergs verbreiten. Hierzu sollen entsprechende Projekte und Kampagnen gefördert werden, an denen die Gesamtbevölkerung kostenlos teilhaben kann.

Digitalisierung in Schulen

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Durch die Corona-Krise wurde schmerzhaft aufgezeigt, dass in Baden-Württemberg noch kein einheitliches Konzept für IT-Konferenzsysteme, Messenger und Ähnliches in Schulen zur Verfügung steht, welches alle Erfordernisse einer Diensteplattform für Schüler*innen abdeckt. Unter Druck hat jede Schule eigene Systeme in Einsatz gebracht, die häufig nicht den eigentlichen Datenschutzansprüchen gegenüber den oftmals minderjährigen Schüler*innen gerecht werden. Selbst die vom LfDI angebotene zentrale Bereitstellung von Moodle und BigBlueButton als datenschutzfreundliche Open Source-Alternativen wurde kaum von Schulen und Universitäten angenommen. Viele Klassen führen darüber hinaus – trotz entsprechender Schutzgesetze – Gruppenchats über nicht erlaubte Dienste wie WhatsApp mit den jeweiligen Lehrkräften. Dies ist ein Problem, da einerseits der Staat hier seiner Vorbild- sowie Schutzfunktion nachkommen und andererseits ein entsprechender Austausch zwischen Schüler*innen, deren Eltern sowie den jeweiligen Lehrkräften über schulrelevante Informationen wie Klausuren, Hausaufgaben und Weiteres möglich sein muss, ohne dabei auf kommerzielle, meist außereuropäische Dienste zurückzugreifen. In vielen Haushalten gibt es darüber hinaus keine Geräte, mit denen die Video-/Konferenz-Learning-Angebote angenommen werden können. Volt Baden-Württemberg fordert daher ein ganzheitliches Konzept für die zeitnahe Implementierung einer zentralen, vertraulichen, qualitativ hochwertigen und sicheren Diensteplattform für alle Schulen in Baden-Württemberg, die alle benötigten Tools abbildet. Konkret müssen Dienste und Apps, die für den Einsatz in Schulen geeignet sind, vorab durch eine Zertifizierung von einer unabhängigen, zentralen Stelle entsprechend auf ihre Unbedenklichkeit und ihre Datensicherheit hin geprüft und gekennzeichnet werden. Grundsätzlich sollen sowohl Hard- als auch Softwareanschaffungen entsprechend den Vorgaben der Kampagne Public Money, Public Code folgen. Für spezielle Anforderungen, die bislang nicht von datenschutzkonformen Produkten erfüllt werden können, ist die Entwicklung entsprechender Programme vom Land zu fördern. 

  • Für Schüler*innen, die sich keine eigenen Geräte leisten können, müssen im Falle von Hausunterricht leihweise Geräte durch das Land gestellt werden. Hier können im Sinne der Nachhaltigkeit auch Gebrauchtgeräte zum Einsatz kommen.
  • Volt fordert den Verzicht auf kommerzielle Produkte großer Unternehmen wie Microsoft. Dadurch können Lizenzkosten eingespart werden. So stehen Mittel zur Verfügung, welche in Administration der Systeme sowie Weiterbildung der Lehrkräfte im Bereich Digitalisierung investiert werden sollen. Die entsprechend geschulten Lehrkräfte können wiederum auch das IT-Sicherheitsbewusstsein unter den Schüler*innen stärken.

Behörden in Sozialen Medien

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Zahlreiche baden-württembergische Behörden versuchen derzeit verstärkt über Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram, mit den Bürger*innen Informationen auszutauschen. Bürger*innen aktiv mit Informationen zu versorgen und diesen Kontaktmöglichkeiten über verschiedene und verbreitete Wege anzubieten, wird grundsätzlich auch von Volt Baden-Württemberg unterstützt. Hinsichtlich der seit 2017 gültigen Richtlinie für behördliche Nutzung sozialer Netzwerke ist dies jedoch kritisch zu beurteilen, wenn die Plattformbetreibenden – zum Beispiel Facebook oder Twitter – personenbezogene Daten aktiv zu Werbezwecken sammeln. Im Sinne der Einhaltung der der Richtlinie unterstützt Volt daher die verstärkte Förderung des Austauschs von Behörden mit der Bevölkerung auf freien Plattformen und Internetdiensten, die keine Daten zu Werbezwecken sammeln und nutzen. Gleichzeitig soll die Nutzung der kommerziellen Sozialen Medien wie beispielsweise Facebook und Twitter analog der aktuellen Haltung der Landesregierung zwar im Parallelbetrieb zu den Konten auf freien Plattformen wie Mastodon beibehalten, auf langfristige Sicht jedoch auf einen Minimalbetrieb heruntergefahren werden, damit Bürger*innen nicht auf die Nutzung kommerzieller sozialer Medien wie Facebook angewiesen sind, um durch die Behörden informiert zu bleiben. Der Staat kommt so seiner Vorbildfunktion nach, die eigenen Angebote datenschutzfreundlich und gleichzeitig barrierefrei zu gestalten. Volt Baden-Württemberg fordert darüber hinaus die Etablierung einer zentralen Kommunikationsplattform, auf der alle Behörden Baden-Württembergs die Möglichkeit erhalten, eigene Inhalte mit der Bevölkerung zu teilen und mit dieser in Diskussion zu kommen. Die Kommunikationsplattform darf dabei nur diejenigen Informationen sammeln, die zum Betrieb der Seite zwingend notwendig sind, und auch ohne Registrierung müssen alle durch die Behörden kommunizierten Informationen immer abrufbar sein. Zudem unterstützt Volt auch im Zeitalter der Digitalisierung die Beibehaltung anderer Kommunikationsformen wie beispielsweise telefonischer Anfragen.

IT-Sicherheit

Bewusstsein für IT-Sicherheit in der Bevölkerung aufbauen

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Das Internet und neue Technologien werden zunehmend komplizierter. Mit der Komplexität von Software steigt in der Regel gleichzeitig das damit einhergehende Sicherheitsrisiko, da es durch die Komplexität des Programmcodes oftmals gleichzeitig auch zu mehr Sicherheitslücken in diesem kommt: Die Anzahl der Bedrohungen für Nutzer*innen steigt. Die meisten Privatnutzer*innen – und teilweise auch kleine und mittelständische Unternehmen – reagieren hier lediglich mit der Installation von umstrittenen „Antiviren“-Tools oder ähnlichen Instrumenten, und fühlen sich ausreichend geschützt – vor allem, da mitunter kaum Bewusstsein für IT-Sicherheit in der Bevölkerung vorhanden ist.

Um in der heutigen und vor allem zukünftigen digitalen Welt gut zu bestehen, muss die Bevölkerung mehr Möglichkeiten erhalten, sich hinsichtlich IT-Sicherheit weiterzubilden. Das Wissen über IT-Sicherheit kann dabei nicht nur im Privatbereich helfen, sondern hilft Unternehmen,  getroffene Sicherheitsmaßnahmen besonders wirksam umzusetzen.

Aus diesen Gründen fordert Volt die Schaffung von Unterstützungsstrukturen, beispielsweise in Form kostenloser Informationsveranstaltungen. IT-Sicherheits-Themen müssen darüber hinaus stärker in den Bildungsplan und damit in den Schulalltag integriert werden. Neben dieser verstärkten Informationsweitergabe darf das Thema IT-Sicherheit jedoch nicht allein auf die Bürger*innen abgewälzt werden: Volt Baden-Württemberg fordert daher die Zertifizierung von Angeboten wie Softwareprogrammen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit, beispielsweise durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie oder durch den*die Landesbeauftragte*n für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ebenso sollten einfache, der IT-Sicherheit förderliche Maßnahmen, wie das regelmäßige Einspielen von Software-Updates, aktiv beworben werden, beispielsweise bei Beratungen in Fachgeschäften oder auf den Verpackungen der aktuell zu erhaltenden IT-Produkte.

Unternehmen bei Cyberattacken und Datenschutzthemen unterstützen

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Volt sieht insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zunehmend durch Cyberattacken gefährdet; gleichzeitig werden durch die Datenschutz-Grundverordnung hohe Anforderungen an ebendiese gestellt. Volt fordert den Ausbau des LfDI als zentrale Stelle für Beratungsleistungen gegenüber kleinen sowie mittelständischen Unternehmen, um Cyberattacken und Datenschutzverstöße abzuwenden, bevor sie geschehen.

Erkannte Cyberattacken sind – unabhängig davon, ob diese erfolgreich abgewendet werden konnten oder nicht – dem*der LfDI als zentrale Stelle zu melden. Der*die LfDI versucht anhand gemeldeter Cyberattacken neue typische Angriffsvektoren zu erkennen, um zukünftige Beratungsleistungen besser an die aktuelle Gefahrenlage anpassen zu können.

Europäische Cloud für Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg existiert das Angebot der bwCloud, einer Service-Cloud, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt wird: Sie soll eine auf Wissenschaft, Forschung und Bildung ausgelegte Cloud sein, die beispielsweise in Hochschulprojekten zum Einsatz kommt. Ein Alleingang von Baden-Württemberg für eine Bildungsservice-Cloud ist jedoch aus Ressourcengründen nicht unbedingt zielführend. Volt Baden-Württemberg sieht in der europäisch ausgelegten Alternative GAIA-X eine zukunftsfähigere und sichere Alternative, die für Baden-Württemberg ebenfalls geeignet ist und darüber hinaus sogar Vorteile bietet: Durch die Weitergabe der im Projekt bwCloud gesammelten Erfahrungen und Kapazitäten an das europäische Projekt GAIA-X und die Etablierung der GAIA-X-Infrastruktur in Projekten sowie bei Forschungsinstitutionen in Baden-Württemberg können erhöhte Kosten durch zwei parallel betriebene Angebote vermieden werden. Gleichzeitig wird die europäische Forschung ganzheitlich gestärkt. Volt Baden-Württemberg macht sich daher für die perspektivische Überführung der Cloud-Kompetenzen vom Alleingang bwCloud zum GAIA-X-Projekt stark und fordert einen fließenden Übergang des Cloud-Angebots für Forschung und Bildung.

Ausbau der Digitalen Infrastruktur

Breitbandausbau

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Im nationalen Vergleich kann der Stand des Breitbandausbaus in Baden-Württemberg noch gut mithalten, jedoch ist im europäischen wie auch internationalen Vergleich die gesamte Bundesrepublik nicht mehr konkurrenzfähig. Bandbreiten, die in Ländern wie Südkorea, Norwegen oder der Schweiz als selbstverständlich gelten, werden in Deutschland noch als Ausnahmen positiv hervorgehoben. In nahezu allen Lebenslagen sind die Auswirkungen hiervon spürbar. Sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups benötigen heutzutage eine konstant sehr gute Internetanbindung, um ihren Geschäften nachzugehen. Ebenfalls sind medizinische Neuerungen wie im Bereich der Telematik nur mit einer stabilen Internetverbindung aller Beteiligten umzusetzen. Die Qualität der Digitalen Lehre hängt ebenfalls direkt von den Bandbreiten der Netze ab. Nicht zuletzt ist auch das Mobilfunknetz, welches direkt nach der meist relativ kurzen Funkübertragung am Festnetz anliegt, von dessen Ausbaustand abhängig. Die Förderung des Breitbandausbaus ist selbstverständlich für Volt Baden-Württemberg. Wir fordern hierbei, dass jeder Haushalt – auch in ländlichen Regionen – bis zum Beginn des Jahres 2026 zwingend die Möglichkeit auf einen Anschluss mit einer Bandbreite von 100 Mbits haben muss. Ansässige Unternehmen sollen regionsunabhängig bis zum Beginn des Jahres 2026 darüber hinaus die Möglichkeit auf einen kostengünstigen Festnetzanschluss mit einer Bandbreite von 1 Gbits sowie der Möglichkeit auf redundante und somit ausfallsichere Anbindung haben. Letzteres gilt ebenso für öffentliche Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg, denen digitale Lehre und das Lehren im Umgang mit digitalen Medien problemlos möglich sein muss. Jegliche Anschlüsse – für Haushalte, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen – dürfen darüber hinaus eine maximale Latenzzeit von 30 ms im Regelbetrieb nicht überschreiten, wobei die Latenz mithilfe angebotener Referenzserver geprüft werden kann.

Digitalisierung der Verwaltung

Etablierung des Studiengangs Verwaltungsinformatik

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Die Digitalisierung der Verwaltung wird in den nächsten Jahren einen zunehmend größer werdenden Personalbedarf zur Folge haben. Benötigt werden Expert*innen, die sich von Ausbildungsbeginn an mit der Digitalisierung des Verwaltungsapparates sowie der bürokratischen Prozesse befassen und die Verwaltung von innen heraus modernisieren. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie Niedersachsen fordert Volt Baden-Württemberg auch für unser Bundesland die Etablierung eines eigenen Studiengangs mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik, um dem Bedarf an Nachwuchskräften gerecht zu werden und weniger mit der freien Wirtschaft in Konkurrenz um Expert*innen zu treten. Der Studiengang Verwaltungsinformatik soll dabei nicht wie bisher nur als einzelnes Modul im Rahmen anderer Studiengänge gelehrt, sondern in einem dualen System direkt von und mit den Behörden anhand aktueller Bedürfnisse ausgestaltet werden. Dabei soll die Anpassung an aktuelle Bedürfnisse möglichst nahtlos erfolgen, indem Behörden auf regionaler, kommunaler und Landesebene regelmäßig die Inhalte des Studiums begutachten und Änderungen vorschlagen, die von den lehrenden Instituten im gemeinsamen Dialog umgesetzt werden können. Um die Attraktivität des Studiengangs weiter zu fördern und Talente bestmöglich auszubilden, fordert Volt Baden-Württemberg darüber hinaus ein Stipendienprogramm durch das Land, welches besonders talentierte Studierende der Verwaltungsinformatik umfangreich unterstützt und Absolvent*innen für den Berufszweig begeistert.

Digitale Behörden

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Unternehmen, Vereine und Verbände in Baden-Württemberg haben sich in den letzten Jahren organisatorisch und technisch mit hohem Tempo weiterentwickelt. Dabei wurden Entscheidungswege verkürzt, eine Vielzahl an Dienstleistungen digitalisiert und das Personal für die optimale Betreuung der Mitglieder weitergebildet. Viele dieser Unternehmen, Vereine und Bürger*innen beklagen die unverhältnismäßig lange Dauer von Entscheidungen der kommunalen Verwaltungen sowie mangelnde Transparenz und unzeitgemäße Verordnungen als Verfahrensgrundlage. 

Um die Anschlussfähigkeit der Kommunalverwaltungen an die Organisationen der Bürger*innen zu gewährleisten, fordert Volt, deren Abläufe zu beschleunigen und die technischen Möglichkeiten zu erhöhen. Hierfür bedarf es der Förderung zur Verwirklichung der digitalen Vernetzung der EDV von Land und Kommunen. Von besonderer Bedeutung sind dabei der Ausbau und die Nutzung digitaler Dienste durch die Verwaltungen sowie entsprechende Weiterbildungen des Personals und die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen.

Digitale Bürger*innenbeteiligung

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In den vergangenen Jahren hat das Land Baden-Württemberg sehr viel für die zunehmende Beteiligung der Bürger*innen geleistet. Dabei wurden Förderungen für die partizipative Entscheidungsfindungen in den Kommunen bereitgestellt und Barrieren für die Gültigkeit direktdemokratischer Verfahren in Form von Bürger*innenbegehren und -entscheiden gesenkt. In diesem Zusammenhang bekennt sich Volt zur repräsentativen Demokratie und bejaht zugleich den gegenwärtigen Status quo direktdemokratischer Instrumente auf Kommunal- und Landesebene als Garant des Bevölkerungswillens. 

Wir begrüßen die vom Land geförderten, auf Dialog basierenden Beteiligungsformate und möchten diese um folgende Punkte ergänzen:. Im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung sollen gezielt auch jene Personengruppen adressiert werden, welche höhere Einstiegsbarrieren in diesem Prozess bewältigen müssen. Zusätzlich sollen über die Jugendgemeinderäte und studentischen Hochschulgruppen auch junge Wähler*innen verstärkt Berücksichtigung bei kommunalen Beteiligungsprozessen finden. 

Außerdem fordert Volt den Einsatz weiterentwickelter Beteiligungsinstrumente in der Landes-, Regional- und Kommunalvertretung. Sie sollen die direkte Teilnahme an Entscheidungsprozessen sowohl online als auch offline ermöglichen: Auf der standardisierten Open Government-Plattform jeder Kommune können Bürger*innen öffentliche Streams von Sitzungen der Gremien des Landes und der Kommunen mitverfolgen, alle öffentlich zugänglichen Dokumente einsehen, in moderierten Foren mitdiskutieren und eigene Projektideen bei den zuständigen Planungsgruppen einreichen.  Eine detaillierte Beschreibung ist im Kapital „Civic Technology” zu finden.

In regelmäßig analog stattfindenden Netzwerk-Events werden zudem neue Impulse der Bürger*innen aufgegriffen, um auch weniger netzaffine Menschen teilhaben zu lassen. Zur Erzeugung von wirksamer Beteiligung ist ein Zusammenspiel aus digitaler Interaktion und direktem persönlichen Kontakt unumgänglich.

Digitale Wahlen

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Das Recht, an einer Wahl teilzunehmen ist die grundlegendste Art für die Bürger*innen eines Landes, sich an politischen Prozessen zu beteiligen. Der nächste Schritt besteht nun darin, die analogen Wahlen zu digitalisieren, um den Prozess der Stimmabgabe noch intuitiver sowie barrierefreier zu gestalten. 

Im Jahr 2009 wurden dem Online-Voting durch das Bundesverfassungsgericht  sehr hohe Hürden gesetzt.

Daher fordern wir eine erneute Evaluation der rechtlichen Gegebenheiten zur Online-Wahl in Verbindung mit einem elektronischen Personalausweis wie sie beispielsweise in Estland erfolgreich praktiziert wird. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze jederzeit gewährleistet werden können. Die digitale Stimmabgabe soll eine Ergänzung darstellen, während alle anderen Formen zur individuellen Stimmabgabe erhalten bleiben.

Baden-Württemberg ist bereits Vorreiter und Vorbild in der Bürger*innenbeteiligung – wir können dies auch bei einer Reform der Wahlen werden.

Transparenz in der Verwaltung

Offenlegung der Drittmittelförderungen an Hochschulen

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2018 wurden in Baden-Württemberg fast ein Drittel der Personalkosten für wissenschaftliches und künstlerisches Personal durch Drittmittel abgedeckt; die Hochschulen erhalten Drittmittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung zusätzlich zum regulären Haushalt von öffentlichen oder privaten Stellen. Da die Drittmittel damit einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Finanzierung der Lehre einnehmen und so zu deren Qualität aktiv beitragen, stellen sie eine wichtige Rolle im Hochschulwesen dar. Gerade durch einen hohen Drittmittelanteil aus der privaten Wirtschaft besteht jedoch die Gefahr einer Abhängigkeit von eben jenen Spender*innen und damit einer Kommerzialisierung des Forschungs- sowie Lehrbetriebs. Volt Baden-Württemberg möchte daher ein transparentes, öffentlich zugängliches Register einführen, in welchem alle Drittmittelförderungen an Hochschulen offengelegt werden müssen. Ebenfalls fordert Volt Baden-Württemberg, dass Gelder aus öffentlicher Hand frühestmöglich für regulierende Effekte eingesetzt werden, sobald eine starke Einflussnahme durch Drittmittel aus privater Hand befürchtet werden muss. Nur durch die konsequente Überwachung und Transparenz der Drittmittel kann weiterhin gewährleistet werden, dass die Lehre unabhängig bleibt und eine Verschiebung zugunsten wirtschaftlicher Akteur*innen vermieden wird.

Sicherheit

Grenzen für Videoüberwachung

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2019 stellte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mehrfach Verstöße gegen geltende Gesetze zur Videoüberwachung fest, sowohl im Bereich der Ladenüberwachung als auch beispielsweise bei der Polizei im Bereich Body Cams. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht das Problem hier hauptsächlich in einer noch nicht eindeutig definierten Rechtslage. Regelungen sowie Ausnahmen müssen klarer definiert werden; Volt Baden-Württemberg fordert daher die Umsetzung der vom Europäischen Datenschutzausschuss getroffenen Richtlinien für einen möglichst datenschutzfreundlichen Einsatz von Videoüberwachung, um so gleichzeitig Terrorismus und Verbrechen zu vermeiden, aber auch die Bevölkerung vor nutzloser Massenüberwachung oder starken Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte zu bewahren. Hierzu bedarf es Videoüberwachungssysteme, welche zukünftig auf einen nachgewiesenen Nutzen hin zu überprüfen sind. Die widerrechtliche Anbringung bzw. der Betrieb von Videoüberwachungssystemen muss konsequent bestraft werden. Öffentliche Gelder sollen darüber hinaus nur dann zur Videoüberwachung eingesetzt werden, wenn die Videoüberwachung einem nachgewiesenen Nutzen dient, der konsequent auf sein Bestehen hin überprüft werden muss. Ebenso sind nach dem Leitbild von Volt Baden-Württemberg alternative Konzepte wie Schließfächer, Umzäunungen  oder Beleuchtungen im Vorfeld zu prüfen und der Videoüberwachung bei Erfolgsversprechen vorzuziehen.
Weiterhin soll vor der Einrichtung klassischer Videoüberwachung immer die Nutzung intelligenter Videoüberwachung nach Mannheimer Vorbild bevorzugt werden. Diese Systeme registrieren lediglich Interaktionen, wie z.B. Schlagen, Zerren, Wegrennen, etc. Beim Erkennen einer solchen Interaktion wird ein Live-Bild an die Leitzentrale der örtlich zuständigen Polizei übertragen. Der/Die Beamte/in muss sich unverzüglich dieser Szene widmen und entscheiden, ob es zu einem „Fehlalarm“ kam oder ob ein Eingreifen durch Polizeikräfte erforderlich ist.

Mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstete Gebiete sind zudem grundsätzlich mit klar erkennbaren Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Hinweisschilder enthalten darüber hinaus weiterführende Informationen zu den Betreibenden und erläutern, wie die Bevölkerung Betroffenenrechte geltend machen kann. Die Aufnahmen sind grundsätzlich verschlüsselt zu speichern und nach spätestens 72 Stunden zu löschen.

Gänzlich ausgeschlossen ist für Volt Baden-Württemberg die Kombination von Videoüberwachung mit biometrischer Identifikation, da diese einen immensen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen würde und die Folgen für die Bevölkerung nicht abzusehen sind.

Verhältnismäßige Sicherheitspolitik

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Sicherheitspolitik muss ausreichend, immer aber auch verhältnismäßig sein: Drastische Maßnahmen wie verstärkte Videoüberwachung sind unweigerlich mit Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Eine von der Universität Marburg durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass beispielsweise das bis 2017 geltende Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr bereits zu einer Reduzierung der Fälle leichter bis schwerer Körperverletzungen um 11% führte. Gerade im Hinblick auf die Geschehnisse in Stuttgart im Juni 2020 sieht Volt Baden-Württemberg die Wiedereinführung des Alkoholverkaufsverbots ab 22 Uhr temporär und  in kriminellen „Hotspots” als verhältnismäßige Möglichkeit, um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu stärken; wir bevorzugen diese Maßnahmen daher gegenüber weitreichenden Konzepten wie erhöhter Polizeipräsenz oder verstärktem Einsatz von Videoüberwachung.