Volt Baden-Württemberg
Wahlprogramm 2021

Innovation und Nachhaltigkeit

Baden-Württemberg ist bekannt für seine Denker* und Tüftler*innen, unsere Innovationen haben die Welt verändert. Mit Blick auf die größte Herausforderung unserer Zeit, die Klimakrise, ist dieser Innovationsgeist mit einem neuen Maß an Nachhaltigkeit zu vereinen.

Volt steht europaweit dafür, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Erderwärmung auf 1.5°C zu begrenzen. Dafür wollen wir Baden-Württemberg bis 2035 klimaneutral gestalten.

Wichtige Eckpunkte unserer Forderungen sind der Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, 2019) und das Klima und Energie-Papier von Volt Europa (Volt’s Energy Transition & Climate Change Policy, 2020). Letzteres ist der Volt-Vorschlag für das Erreichen eines klimaneutralen Europas mit einem umfassenden CO2-Zertifikatehandel, einem CO2-Zoll, um uns vor CO2-Dumping aus nicht-EU-Ländern zu schützen, und der Nutzung dieser zusätzlichen Einnahmen für Forschung, Subvention klimaneutraler Produkte und direkte Rückführung an die Bürger*innen.

Volt Baden-Württemberg will, dass das Land ein Innovationsmotor für Technologien zur Erreichung der Klimaneutralität wird, die weltweit eingesetzt werden können. Dadurch tragen wir nicht nur zur Nachhaltigkeit bei, sondern sichern auch unseren Industrie- und Wissenschaftsstandort für die Zukunft. Unsere Energie- und Klimapolitik muss dabei immer vor dem gesamteuropäischen Hintergrund gedacht und regional und lokal umgesetzt werden.

Klimaschutz

Grundlagen

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IPCC-Bericht

Laut dem IPCC Bericht sind menschliche Aktivitäten  dafür verantwortlich, dass wir zum heutigen Zeitpunkt eine mittlere globale Erwärmung von 1,0°C bezogen auf das vorindustrielle Niveau haben. Wenn diese Erwärmung mit der aktuellen Rate fortschreitet, wird ein Wert von 1,5°C zwischen 2030 und 2052 erreicht werden. Der Einfluss der bisherigen Erwärmung auf die Umwelt und den Menschen kann bereits heute in vielen Ökosystemen beobachtet werden. Eine weitere globale Erwärmung um 0,5°C wird zu spürbaren Folgen, insbesondere in extremen Klimazonen wie beispielsweise der Arktis, führen. Damit einhergehend wird auch die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen wie drastischer Trockenheit oder Starkniederschlag steigen.

Auswirkungen auf Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist ein Anstieg der Jahresmitteltemperatur von 8°C auf 9 °C seit Beginn des 20. Jahrhunderts zu beobachten. Sommertage mit über 25°C werden häufiger, während Tage unter 0°C deutlich seltener vorkommen. Niederschläge finden zunehmend im Winter statt, die Sommer werden trockener. Aktuelle Klimamodelle prognostizieren eine weitere Verstärkung dieser Effekte. Baden-Württemberg hat als Industrieregion eine besondere Verantwortung, da einem Anteil von 0,14% der Weltbevölkerung ein Anteil von 0,2% der globalen Treibhausgasemissionen gegenüber steht. Baden-Württemberg hat die CO2 Emissionen seit 1990 um ca. 14% verringert, es ist jedoch seit 2009 keine signifikante Reduzierung mehr zu beobachten.

Um den bereits heute auftretenden klimatischen Veränderungen Rechnung zu tragen, verfolgt Baden-Württemberg seit 2016 eine Anpassungsstrategie: Alle drei Jahre soll über die wesentlichen Folgen des Klimawandels sowie wichtige Anpassungsmaßnahmen berichtet werden. Betrachtet werden die folgenden Bereiche: Wald- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Naturschutz und Biodiversität, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung, Wirtschaft und Energiewirtschaft. Folgende Einflüsse des Klimawandels auf das Ökosystem wurden bisher in Baden-Württemberg beobachtet:

  1. Niedrigwasser im Sommer
  2. Hochwasser im Winter durch Temperaturanstiege von bis zu 2°C im Winter
  3. Erhöhte Erosion durch Extremwetterereignisse

Diese Punkte führen nicht nur zu einer Verringerung der landwirtschaftlichen Fläche, sondern fördern den CO2-Anstieg in der Atmosphäre, da Böden als zweitgrößter Kohlenstoffspeicher nach den Ozeanen einen bedeutenden Speicher für klimarelevante Gase darstellen. Dies gilt auch für unsere Wälder, welche in Baden-Württemberg 38% der Landesfläche einnehmen und ebenfalls einen bedeutenden Kohlenstoffspeicher darstellen. Die durch den Klimawandel zunehmenden Extremwetterereignisse wie zum Beispiel Sturmschäden bedrohen diesen Speicher erheblich. Die Einflüsse der Klimaveränderungen sind in Baden-Württemberg räumlich unterschiedlich verteilt, sodass beispielsweise der Rheingraben wesentlich durch erhöhte Trockenheit betroffen ist. 

Die Eindämmung der Risiken für Biodiversität und Ökosysteme ist stark an eine Limitierung der globalen Erwärmung auf 1,5°C gekoppelt. Dies schließt die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel in den existenziell notwendigen Bereichen Gesundheits- und Nahrungsversorgung, Wirtschaft und Sicherheit ein. Das erforderliche Ausmaß dieser Anpassungen steigt mit zunehmender globaler Erwärmung. Eine Limitierung der globalen Erwärmung auf 1,5°C führt folglich zu einem geringeren Bedarf an Anpassung 34

Reaktionen der bisherigen Landesregierungen auf den Klimawandel

Baden-Württemberg hat auf diese Lage bisher mit einem Klimaschutzgesetz reagiert. Der Zweck des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) vom 17.7.2013 war es, im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Die Naturschutzstrategie von Baden-Württemberg sieht den Erhalt und die Stabilisierung der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren vor. Bis 2020 soll der dramatische Verlust aufgehalten und eine positive Entwicklung bis 2050 eingeleitet werden.

Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg sollte laut KSG BW damit bis zum Jahr 2020 um mindestens 25% verglichen zum Jahre 1990 verringert werden. Dieses Ziel scheint aufgrund der zu erwartenden Zahlen von 2019 und 2020 (ohne Corona-Effekt) nicht erreicht worden zu sein. 

Bis zum Jahr 2050 wird laut KSG BW eine Minderung um 90% im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 angestrebt – die Modelle zur Einhaltung des 1.5°C-Ziels des Pariser Klimaabkommens (COP21), die im IPCC Special Report (2019) aufgezeigt sind, erfordern jedoch Netto-Null Gesamtemissionen ungefähr im Jahr 2050. Unter den Bedingungen des derzeitigen KSG BW und des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK), das wesentliche Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele nach § 4 Abs. 1 KSG BW benennt, bedeutet dies, dass in Baden-Württemberg im Jahr 2050 ein erheblicher Anteil der Gesamtemissionen der Atmosphäre wieder entzogen und gespeichert werden muss.

Weiterhin sollen mit dem KSG BW die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels im Rahmen einer landesweiten Anpassungsstrategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. Die geplanten Modifikationen im KSG BW aus dem Eckpunktepapier und dem vorliegenden Gesetzesentwurf erweisen sich weiterhin als nicht ausreichend für die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens: Beispielsweise liegt die Einführung eines Klimaschutz-Zwischenzieles 2030 mit einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 42% verglichen zu 1990 mit ausgewiesenen Sektorzielen für z.B. Strom, Wärme oder Mobilität weit unter den Zwischenzielen des IPCC. Außerdem wird den bisher wirkungslosen Investitionen in die Energieeffizienz der Wärmeversorgung von Gebäuden keine Rechnung getragen. 

Klimaschutz als höchste Priorität

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Der Klimaschutz muss in den kommenden Jahrzehnten politisch und gesetzgeberisch die höchste Priorität erhalten. Hierzu soll der Klimaschutz in Baden-Württemberg bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen priorisiert werden. Dies bedeutet, dass die Flächennutzung gemessen an der effektiven Einsparung bzw. Vermeidung  von Treibhausgasemissionen oder der Speicherung von CO2 priorisiert werden soll. 

Die zukünftige Landesregierung soll sich verpflichten, sich für notwendige Rahmenbedingungen auch auf höheren politischen Ebenen einzusetzen.

Einhaltung der 1,5°C-Grenze mit Netto Null 2035

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Volt fordert die klare Einhaltung der 1,5°C-Grenze nach dem Szenario des IPCC und der damit verbundenen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Dazu fordert Volt Europa die Reduktion des CO2-Ausstoßes um 80% bis 2030 gegenüber 2019 und das Erreichen von Netto-Null-Emissionen bis 2035. Die Modelle des IPCC, die Volt Baden-Württemberg ganzheitlich unterstützt, beinhalten u.a. die folgenden energiebezogenen Maßnahmen:

  1. Reduktion des Energieverbrauchs (Erhöhung der Effizienz)
  2. Elektrifizierung
  3. Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix auf 70-85% 
  4. Speicherung von CO2 im Untergrund
  5. globaler Kohleausstieg bis 2050 sowie veränderte Landnutzung (Aufforstung und Erhöhung landwirtschaftlicher Flächen für Energiepflanzen)

Weitere Forderungen hierzu sind im nächsten Abschnitt „Energiewende“ aufgelistet.

Ausbau der natürlichen CO2-Speicherung

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Volt fordert neben der Speicherung im Untergrund den Ausbau der natürlichen CO2-Speicherung in Boden, Forst und sonstiger Vegetation. Hierzu gehört die Aufforstung auf nicht genutzten Flächen im ländlichen Raum und urbanen Umfeld sowie die  Erhöhung der Baumdichte.  Zudem fordert Volt eine flexible, standortgerechte und strukturreiche Laub- und Mischwald- Bepflanzung inklusive Um- und Wiederaufforstung mit diversen hitze- und trockenheitsresistenten Sorten, um auf die kommende Klimaveränderung proaktiv zu reagieren. Außerdem fordern wir eine verpflichtende flächenäquivalente Begrünung bei Neubauten im urbanen Raum.

Energiewende 

Basis und Maßstab der Energiewende-Politik von Volt ist das Erreichen der klimaneutralen Energieversorgung in 2035.

Masterplan Energiewende

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Volt Baden-Württemberg fordert die Ausarbeitung und Umsetzung eines Masterplans Energiewende zur Durchsetzung der drastischen Reduktion des CO2-Ausstoßes für das Einhalten der 1.5°C-Grenze. Dieser Plan untergliedert sich nach Sektoren in z.B. den Masterplan Wärme, Masterplan Transport, Masterplan Strom etc. und formuliert die Sektorziele bis 2035. Im übergeordneten Masterplan Energiewende soll zusätzlich die Sektorkopplung eine wesentliche Rolle einnehmen. Das heißt, die Energieumwandlung zwischen Strom und Wärme muss ganzheitlich betrachtet werden, beispielsweise Power-to-Heat-to-Power.

Ausbau der erneuerbarer Energien und Energiespeicher

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Ein Kernelement einer zukünftigen klimaneutralen Gesellschaft ist eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, deren Ausbau und deren intelligenter Einsatz. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen bedeutet zum einen die Nutzung von Quellen mit einer geringeren Energiedichte im Vergleich zu den fossilen Energieträgern und der Kernenergie; zum anderen werden heimische Energieträger verstärkt genutzt. Auf der ökonomischen Seite bedeutet dies wesentliche Investitionen in neue Technologien, auf der gesellschaftlichen Seite erfordert es die Akzeptanz von heimischen und dezentralen Infrastrukturen. 

Eine zentrale Herausforderung der Energiewende in Baden-Württemberg ist des Weiteren der Abgleich der volatilen Energiequellen, wie beispielsweise Photovoltaik und Wind, mit Schwankungen im Energiebedarf. Hierzu sind verschiedene Arten von Energiespeichern sowie Verschiebungen durch Sektorkopplung notwendig; Lösungen liegen dabei in der weiteren Europäisierung der Energieversorgung und im hohen Innovationspotenzial in Baden-Württemberg. 

Volt Baden-Württemberg steht zum Ausstieg aus der Kernenergie und fordert ein Ende der Befeuerung von Kraftwerken mit Kohle bis spätestens 2030. Volt steht für einen technologie-offenen Ausbau der erneuerbaren Energien und fordert Technologien, die am jeweiligen Standort den Endenergieverbrauch optimal decken bzw. Überschüsse tatsächlich speichern. Dies schließt eine optimierte Nutzung der bestehenden und zukünftigen Standorte ein. So sollen beispielsweise in der Höhe angepasste Windanlagen, Ausbau von Geothermieanlagen zu Multiplet-Anlagen, Agrophotovoltaik und ähnliche Neuerungen das lokale Potenzial optimal ausschöpfen. Zusätzlich sollen gezielt regionale Ressourcen für eine europäische Gesamtenergieversorgung entwickelt werden. Volt fordert einen massiven Ausbau der Forschung und Entwicklung von Energiespeicherung. Dieser beinhaltet u.a. die elektrochemische Speicherung von erneuerbar erzeugtem Strom (in Batterien), die Wärmespeicherung (auch im tiefen Untergrund) sowie die Speicherung von Gasen, eFuels und Bio-Kraftstoffen der zweiten Generation. Ein konkretes Beispiel für Forschung in Baden-Württemberg stellt die Entwicklung innovativer Materialkonzepte für eine effiziente Energiewandlung und -speicherung am Materialwissenschaftlichen Zentrum für Energiesysteme (MZE) dar. Baden-Württemberg ist ein Land der Forschung und Innovation – und das muss auch so bleiben. Projekte abseits vom Themenbereich E-Mobilität (Energiespeicherung jenseits von Lithium) müssen verstärkt unterstützt und Anreize für Forschungsprojekte gesetzt werden. Dazu gehören die Bereiche Geothermie-, Wind- und Solarenergie, denn besonders hier droht das Land Baden-Württemberg sowie Deutschland als Ganzes den Anschluss zu verlieren. Zudem ist die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Wasserstoff-Brennstoffzellen, Methanisierung von CO2 und Wasserstoff, die dezentrale Wasserstofferzeugung durch Erneuerbare Energie und die Wasserstoffspeicherung stärker zu fördern und darf nicht neben der ebenfalls wichtigen Batterietechnologie zurückbleiben.

Europäische Energiepolitik mit Power-to-X

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Power-to-X beschreibt die Umwandlung von erneuerbaren Energien in CO2-neutrale Brennstoffe. Hierbei handelt es sich um Wasserstoff oder eFuels (z.B. eGas wie Methan oder eKraftstoffe wie eDiesel, eKerosin, eBenzin). Die eFuels-Produktion erfolgt in der Regel durch Hydrolyse von Wasser mittels Strom, welcher für die CO2-Neutralität aus erneuerbaren Energien stammen muss. Die Gesamtnutzungseffizienz von Verbrennern mit in Deutschland produzierten eFuels beträgt nur ca. 25% gegenüber der direkten Nutzung des Stroms in batterieelektrischen Fahrzeugen. Deshalb stellt sich die Frage, warum der Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausschließlich direkt zum Heizen oder für die Mobilität mit batterieelektrischen Fahrzeugen genutzt werden sollte.

Volt unterstützt und bevorzugt aus Effizienzgesichtspunkten grundsätzlich eine direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Wir sehen aufgrund der nachfolgenden Argumente jedoch auch, dass die Verwendung von eFuels und Wasserstoff eine notwendige Ergänzung zur direkten Nutzung darstellt:

  1. Strom aus erneuerbaren Energien steht nicht immer zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort bereit. eFuels und Wasserstoff sind mögliche Energiespeicher für Strom aus erneuerbaren Energien, der wegen Überangebot nicht abgenommen werden kann. Jeder von uns kennt die Bilder von stillstehenden Windrädern. Eine häufige Ursache ist, dass der erneuerbare Strom, der hier erzeugt werden könnte, zu diesem Zeitpunkt nicht abgenommen werden kann. Hier macht es nun Sinn den Überschussstrom zur Produktion von eFuels und Wasserstoff zu verwenden.
  2. eFuels und Wasserstoff machen die CO2-neutrale Energieversorgung insgesamt robuster und resilienter und erhöhen damit die Versorgungssicherheit in Deutschland .
  3. Die Herstellung von Verkehrsmitteln ist mit einem hohen Ressourceneinsatz und Kosten verbunden. Daher ist es unmöglich, innerhalb weniger Jahre die gesamte Fahrzeugflotte zu elektrifizieren. eFuels ermöglichen eine CO2-neutrale Mobilität der Bestandsflotte. Dies gilt insbesondere für die Schifffahrt und den Luftverkehr, die bis auf weiteres nicht durch eine reine E-Mobilität abgedeckt werden können.
  4. Die Produktion von eFuels und Wasserstoff ist an günstigeren Standorten in Europa (z.B. Südeuropa oder Island) wegen der dortigen Gesamtnutzungseffizienz von Sonne und Wind um den Faktor 3 höher als in Deutschland ,. Damit ist die Verwendung von eFuels und Wasserstoff aus diesen Regionen auch unter Effizienzgesichtspunkten vergleichbar zur direkten Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland.
  5. Für den Transport und die Verteilung von eFuels kann die bereits vorhandene Infrastruktur von Tankstellen und Gasleitungen zum Großteil genutzt werden.
  6. Im Gegensatz zur Speicherung von Energie mit Batterien benötigen eFuels keine großen Mengen an weiteren Ressourcen, wie Seltene Erden oder Schwermetalle, die aufwändig und umweltschädlich gefördert, aufbereitet und recycelt werden müssen. Der Bedarf an Ressourcen für Batterien der kommenden Jahrzehnte kann nicht durch eine Kreislaufwirtschaft (siehe Kapitel Wirtschaft) gedeckt werden, da die hierfür benötigten Ressourcen erst noch abgebaut werden müssen. Die Umweltschäden aller zur Verfügung stehenden Technologien müssen stets ganzheitlich betrachtet werden.

Power-to-X und eFuels bieten neben der Dekarbonisierung von Prozessen mit fossilen Energieträgern auch das Potenzial zur Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen. Industrieanlagen für ePower und zur eFuel-Gewinnung könnten dabei die Basis für einen nachhaltigen Industriezweig werden. Vorreiter dazu sind die bioliq-Anlage des Karlsruher Institutes für Technologie sowie das eGas-Projekt in Werlte, bei dem jährlich 1.000 Tonnen Methan erzeugt und damit 2.800 Tonnen CO2 gebunden werden. Diese Industriezweige könnten aber auch auf der iberischen Halbinsel, in Italien, in Griechenland oder auf Island liegen, die einen geographischen und damit einen ökonomischen Vorteil besitzen. Aus europäischer Sicht ist eine CO2-neutrale Energieversorgung aus Südeuropa oder Island sowohl aus strategischen Gründen, bezüglich einer höheren europäischen Unabhängigkeit bei der Energieversorgung, wie auch industriepolitisch erstrebenswert. Aktuell sind wir sehr stark von den fossilen Energieträgern aus den nichteuropäischen Ländern wie Russland, den OPEC-Ländern und den USA abhängig. Eine größere energiepolitische Unabhängigkeit ist für ein starkes Europa dabei zwingend notwendig. Die Technologieentwicklung in Baden-Württemberg soll die Basis für diesen Industriezweig sein und unsere Arbeitsplätze auch langfristig sichern.

Ausbau des Stromnetzes

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Neben der Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien ist die Verbesserung und Modernisierung des Stromtransports von immenser Bedeutung. Zur Vorbereitung einer CO2-neutralen und dezentraleren Stromversorgung müssen verschiedene Verbesserungen wie die Erhöhung der Flexibilität (regelbare Transformatoren), die Erhöhung der Netzkapazität (neue Leitungen), Aufbau von Speicherkapazitäten und die digitale Steuerung von Lasten und Erzeugern anteilig stärker ins Auge gefasst werden.

Volt Baden-Württemberg setzt sich für den Ausbau des Stromnetzes ein. Dieser umfasst:

  1. Den Ausbau des Übertragungsnetzes, um den erneuerbaren Strom aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg zu leiten. Für Baden-Württemberg ist hier SuedLink von  großer Bedeutung. Die Gesetze und Rahmenbedingungen müssen dahingehend geändert werden, die Erweiterung des Übertragungsnetzes in angemessener Geschwindigkeit parallel zum steigenden Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung voranzubringen. 
  2. Die Verbesserung und Erweiterung des Verteilnetzes, um den dezentral erzeugten Strom aufzunehmen. Das Netz muss flexibel sein, um  die Systemstabilität zu gewährleisten. Redispatch (das kurzfristige Eingreifen der Übertragungsnetzbetreiber, um die Stromeinspeisung der Nachfrage anzupassen) soll möglichst vollautomatisch ablaufen und durch Modernisierung sowie Digitalisierung die Netzstabilität sicherstellen.

Digitalisierung und Energiemanagement

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Das zukünftige Energiesystem soll effizient betrieben werden. Dies erfordert Investitionen in Energiemanagementsysteme und  beinhaltet eine Digitalisierung der Verbrauchserfassung,  um eine entsprechende Regelung der Stromnetze zu gewährleisten. Volt unterstützt die Entwicklung von entsprechenden Technologien wie „Smart Meter“ und „Smart Grids“. Bei hohem Informationsgehalt über den aktuellen Stromverbrauch sind „Smart Markets“ im Sinne der Bevölkerung zu behandeln.

Erneuerbare Energiequellen und der Strompreis

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Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) geregelt und mit der EEG-Umlage finanziert. Strom aus Erneuerbaren Quellen wird dabei mit einer festen Vergütung subventioniert und immer auf der Strombörse zum niedrigsten Preis gehandelt und genutzt. An der Börse wird der momentane Strompreis durch die teuerste Quelle festgelegt, die EEG-Umlage kompensiert den Betrag, der zwischen fixer Vergütung und momentanem Preis liegt. Da die Entstehungskosten von Photovoltaik- (5–11,5 ct/kWh) und Windenergie (4–13,8 ct/kWh) bereits jetzt vergleichbar bis günstiger sind als Energie aus Kohle (4,6–9,9 ct/kWh) oder Gas (11–22 ct/kWh), sinken die Großhandelspreise für Strom. Seit 2000 ist der Preis von 14 ct/kWh um 118% gestiegen, was einer durchschnittlichen Kostensteigerung von circa 4% pro Jahr entspricht. Für Verbraucher*innen wird 2020 ein Preis von 30,4 ct/kWh (Durchschnitt bei 3500 kWh Verbrauch) berechnet. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Zusammensetzung des Strompreises: 23,2% für Stromerzeugung und Vertrieb für die Stromanbieter*innen, 52,5% Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG, 21%) und 24,3% Netzgebühr für die Netzbetreiber*innen. Bis 2026 wird von einem steigenden Großhandelsstrompreis um bis zu 30% ausgegangen. Dabei sind die ökologischen Folgekosten, z.B. die Rückführung von CO2 in den Untergrund, nicht im Preis der fossilen Energien enthalten. Für Endverbraucher*innen wird bei allen Energieträgern von merklichen Steigerungen ausgegangen. Im Jahr 2019 zahlten deutsche Verbraucher*innen die höchsten Strompreise in der EU23. Im Jahre 2021 wird eine Gesetzesänderung des EEG versucht, die die folgenden wesentlichen Punkte beinhaltet sollen (bisher ist nur der Referenzentwurf veröffentlicht):

  • Der Zubau von Solar- und Windenergieanlagen soll durch Anreize gefördert werden.
  • Bürger*innen sollen an Windkraftanlagen in ihrer Nähe beteiligt werden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
  • Ausnahmen im Artenschutz für Windkrafträder sollen die Hürden für neue Anlagen senken.
  • Kleine Solaranlagen, deren Förderung ausläuft, sollen weiter eine marktpreisorientierte Vergütung bekommen.
  • Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen auf das EEG-Konto eingezahlt werden, um die EEG-Umlage zu senken.

Die Forderungen von Volt zu den Regelungen des EEG-Gesetzes sind: 

  • Der Strompreis darf für Privatpersonen nicht weiter steigen, da der Sachverhalt von sinkenden Stromerzeugungspreis (durch Erneuerbare Energiequellen) bei gleichzeitig seit Jahren steigenden Verbrauchsstrompreisen nicht zu vermitteln ist. Die EEG-Umlage macht über 20% des Strompreises aus. 
  • Eine Verringerung der EEG-Umlage durch die Einführung einer wirksamen und angemessen bepreisten CO2-Steuer, die ebenfalls auf das EEG-Konto eingezahlt wird.
  • Zubaubedarf an Anlagenleistung, der sich aus den Klimazielen ergibt, wird durch die geplanten Änderungen verfehlt, da die Förderanreize zu niedrig sind. Der Ausbau für Erneuerbare Energieerzeugung und der angeschlossenen Infrastruktur muss gesetzlich stärker begünstigt und beschleunigt werden.

Wohnen

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Energieeinsparung und -effizienz legen zugrunde, dass nicht verbrauchte Energie klimaneutral, am umweltfreundlichsten ist und keine Kosten verursacht.

Die bedeutendsten Reduktionen des Endenergieverbrauches im letzten Jahrzehnt wurden im Sektor der privaten Haushalte erreicht. Nach Abzug der Reduzierung der CO2-Emissionen, die durch Klimaerwärmung und Witterung entstehen, konnte jedoch keine signifikante Reduzierung im Wohngebäudesektor mehr beobachtet werden.

Mit dem Ziel, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20% zu senken und bis 2050 zu halbieren, hat Deutschland 2014 im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein Programm zur energetischen Sanierung im Gebäudebestand mit einem Investitionsvolumen von circa 40 Milliarden Euro pro Jahr initiiert. Energieeinsparungen im Bereich Wohnen wurden bisher kaum erzielt. Trotz des Verfehlens des Zwischenzieles wurde mit Einführung des NAPE 2.0 nun das Ziel formuliert, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 gegenüber 2008 um 30% zu senken. 

Volt fordert eine effektivere und beschleunigte Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Sinne von Energie- und CO2-Einsparung. Dies beinhaltet eine Festschreibung der zulässigen Emissionen pro Jahr. Neben der Einführung des CO2-Preises fordert Volt eine Erhöhung und Verbesserung der Anreize für energetische Sanierungen sowie eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 100% in der Wärmeversorgung für Bestand und Neubauten.  Zusätzlich unterstützt Volt die vertikale Begrünung sowie die Dachbegrünung als Ergänzung zur Isolation und Kühlung in den Städten. Die gegenwärtig dominierenden Heizungen auf fossiler Basis sind durch Wärmepumpen, solarthermische Kollektoranlagen, Pelletheizungen oder Fernwärme, sofern sie aus erneuerbaren Quellen stammt, zu ersetzen. Dabei gilt es, auch (Bürger*innen-)Energiegenossenschaften zu fördern. Für alle restlichen Gebäude mit unvermeidlichen Restbeständen fossiler Heizungsanlagen (z.B. aufgrund von Denkmalschutz) erfolgt das Heizen ab 2035 nicht mehr durch fossile Kraftstoffe, sondern durch eFuels. Volt Baden-Württemberg unterstützt eine Nutzung von eFuels, um aktuelle fossile Heizungsanlagen auch vor 2035 klimaneutral zu machen.

CO2-Speicherung

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Kein Erreichen von Klimazielen ohne negative CO2-Emissionen: Aktuell mangelt es eklatant an Forschung und politischem Willen zur Umsetzung von CO2-Speicherung in jedweder Form, von geologischer Speicherung bis Biokohle; auch hier müssen Anreize für Forschung und innovative Lösungen geschaffen werden. Die Forschung im Bereich der CO2-Abscheidung soll vor dem Hintergrund des Rohstoffbedarfs bei der Methanisierung sowie bei der Sequestrierung durch die Ablagerung in Form von Karbonaten stärker gefördert werden.

Ausbau der Forschung im Bereich der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg

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Volt setzt sich für den Ausbau der Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg ein, insbesondere, da die Kompetenz in relevanten Zukunftsthemen zu einer Stärkung des gesamten Bundeslandes führt. Aufbauend auf bereits herausragenden Beispielen setzt sich Volt für den massiven Ausbau solcher Projekte ein:

  • Batterietechnologie als technisches Schlüsselelement für Elektromobilität: Neben der Spitzenforschung am Helmholtz-Institut Ulm, beispielsweise im Exzellenzcluster „Energiespeicherung jenseits von Lithium“ soll in Baden-Württemberg eine Produktion etabliert werden, um die Wertschöpfungsketten zu erhalten und die Automobilindustrie in ihrer Transformation direkt zu unterstützen.
  • Transformation zu regenerativen Antrieben in der Automobilindustrie: Neben den oben genannten bereits existierenden Spitzenkompetenzen in der Batterieforschung  besteht Potenzial zur Entwicklung von Antrieben mit Brennstoffzellen auf Basis der Kompetenzen der Automobilindustrie. Dies würde auch eine Stärkung der Zulieferungsindustrie bewirken. Ein guter Anfang ist hier das Brennstoffzellen-Kompetenzzentrum von VW in Neckarsulm .
  • Verbesserung von Transport, Verteilung, Speicherung und Nutzung des Stromes im Energiesystem zur Schaffung der Grundlage für die Energiewende im Energy Lab 2.0 des Karlsruher Institutes für Technologie.
  • Schaffung einer Grundlage zur Wärmewende in Baden-Württemberg durch Geothermieforschung am Karlsruher Institut für Technologie und Umsetzung in kommerziellen Projekten. 

Agrarwende

Agrarwirtschaft betrifft in Baden-Württemberg vor allem den ländlichen Raum. Die Transformation des Agrarsektors hin zu ökologischer, nachhaltiger und klimafreundlicher Landwirtschaft hat hohe Priorität und muss sich zeitnah etablieren. 

Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes

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Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität der derzeitigen Landesregierung verfolgt das Ziel, dem Artensterben entgegenzuwirken. Die Agrarwirtschaft hat durch die Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen daran einen großen Anteil. Dennoch wird in dem Gesetz klargestellt, dass Naturschutz nicht Sache der Landwirtschaft, sondern der Gesellschaft ist.

  • Ein landesweiter Biotopverbund soll 15% der Landesfläche bis 2030 einnehmen. Diese vernetzten Lebensräume sollen ein Wiederausbreiten von Arten ermöglichen. 
  • Streuobstbestände sollen erhaltungspflichtig werden. Eine Umwandlung der Fläche (für anderweitige Nutzung) ist nur noch aus wichtigen Gründen möglich und der Verlust muss an anderer Stelle ausgeglichen werden. 
  • Die gesamte Gesellschaft wird in die Pflicht genommen, Schottergärten sollen verschwinden, Lichtverschmutzung soll durch Minimierung der Beleuchtung und insektenfreundliche Lampen verringert werden. 
  • Der Anteil der ökologischen Landwirtschaft soll bis 2030 auf 30 bis 40% erhöht werden. Dafür sollen Betriebe freiwillig ihre Produktionsmethoden ändern. In den Jahren 2023 und 2027 soll der Fortschritt evaluiert werden. 
  • Die Verbraucher*innen sollen durch Vermarktung und Aufklärung zum Kauf regionaler Produkte zu fairen Preisen begeistert werden, um einen wachsenden Markt für einen wachsenden Anteil ökologischer Landwirtschaft zu erzeugen. 
  • Parallel zur Erhöhung der ökologischen Landwirtschaft soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50% reduziert werden. Dazu fördert das Land die Anschaffung neuer Technik und den freiwilligen Verzicht. Pflanzenschutzmittel sollen durch biologische Verfahren und Mittel ersetzt werden. Resistentere Pflanzenarten sollen verstärkt genutzt werden.

Die Forderungen von Volt hierzu sind: 

  1. Wir möchten eine Weiterentwicklung des Dialoges zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft, den Naturschutzorganisationen und der Gesellschaft erreichen, sodass die Landwirtschaft nicht nur als ein Randproblem der Gesellschaft betrachtet wird.
  2. Weiterführung und Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetz: Die Ziele von 30 bis 40% ökologischer Landwirtschaft und 40 bis 50% Reduktion bei synthetischen und chemischen Hilfsstoffen müssen durch Anreize und Planungssicherheit für die Landwirte unterstützt und schneller umgesetzt werden.
  3. Das Land muss aktiv bei der Schaffung von Märkten für Bioprodukte eingreifen, z.B. indem in den eigenen Kantinen Bioprodukte verarbeitet werden. Es muss für ein gesundes Wachstum eine erhöhte Nachfrage nach Bioprodukten geschaffen werden. Dazu muss das Versprechen, die Bevölkerung aufzuklären und für faire Erzeugungspreise zu werben, eingelöst werden. 
  4. Der Umstieg der Landwirt*innen auf ökologische Landwirtschaft muss vor dem Hintergrund des Klimawandels beschleunigt werden. Besonders futterintensive Tierhaltung muss mehr in den Fokus gerückt und stärker bei der Umstellung unterstützt werden: Hin zu weniger Tieren, weniger Futtermittelimporten und zu qualitativ höherwertigem (Bio-)Fleisch.
  5. Auch die Menge des Fleischkonsums muss vor dem Hintergrund des Flächen-, Energie- und Wasserbedarfs in Relation zum Klimawandel und den empfohlenen Mengen diskutiert werden. Dies ist ein weiterer Aspekt, der bei einer Marketingstrategie und der Aufklärung der Bevölkerung wichtig ist.