Volt Baden-Württemberg
Wahlprogramm 2021
Wohnen und Leben
Wohnen und Leben sind in der heutigen Zeit essentiell miteinander verbunden. Wo wir leben, hat sowohl Einfluss auf unsere Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten als auch auf die Gesundheit, welche die maßgeblichen Faktoren für unseren Lebensstandard darstellen.
In Baden-Württemberg fehlen in den Stadtgebieten mindestens 88.000 Wohnungen. Die wenigen neugebauten Wohnungen werden von Investor*innen bereitgestellt und zumeist am oberen Ende des Mietspiegels angeboten. Vor allem junge Arbeitnehmende mit durchschnittlichem Einkommen finden zwar schnell Arbeit in den Ballungsräumen Baden-Württembergs, aber kaum Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsplätze. Dies führt an Werktagen zu hohem Verkehrsaufkommen, welches Umwelt- und Gesundheitsschäden mit sich bringt.
Die Bereitstellung qualitativen Wohnraums muss wieder zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge im Land Baden-Württemberg zählen. Das „Recht auf Wohnen“ ist zwar in dem von Deutschland unterzeichneten UN-Sozialpakt als Menschenrecht verankert, aber nicht explizit als Teil des deutschen Grundgesetzes ausformuliert. Hier muss die Politik ihren Beitrag leisten, um die tatsächlichen Ursachen überteuerter Wohnungen zu beseitigen.
Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhalten soll, in einem angemessenen Wohnraum zu leben. In den Ballungsräumen und auf dem Land soll die Lebensqualität erhöht werden: durch umweltfreundliches, nachhaltiges Bauen, das fußläufige Erreichen aller relevanten Einrichtungen wie Schule, Einzelhandel oder Arbeit, und einen flexibleren Wohnungsmarkt. Neben dem konsequenten Neubau ökologisch hochwertiger Wohngebiete fordern wir soziale Wohnkonzepte, die es auch Menschen mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen ermöglichen, angemessen und in Nähe des Arbeitsplatzes zu wohnen. Wirtschaftlichkeit, Soziales und Umweltschutz stehen nicht im Widerspruch, sondern müssen zusammen gedacht und umgesetzt werden.
Bezahlbares Wohnen für alle
In Baden-Württemberg gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Aufgrund der wirtschaftlichen Attraktivität zieht unser Bundesland immer mehr Menschen an. Die Bevölkerung ist deshalb in der Vergangenheit stark gewachsen und wird in den nächsten Jahren auch weiter wachsen. Der daraus resultierende Anstieg der Nachfrage nach Wohnraum wird jedoch bislang nicht von der Anzahl der fertiggestellten Wohnungen gedeckt: In den letzten Jahren ist dadurch eine große Lücke entstanden, die weiter wächst. Die hohe Nachfrage und das geringe Angebot haben zu extremen Miet- und Kaufpreisen geführt, und das nicht nur in den Ballungsräumen.
Die Gründe für die hohen Preise sind vielfältig: hohe Baulandkosten, die Anzahl der Bauvorschriften, die sich seit 1990 vervierfacht hat, und der Anstieg von Baunebenkosten wie beispielsweise die Steigerung der Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 5%. Der Wegfall des Status der Gemeinnützigkeit hat ebenfalls zum Kostenanstieg geführt. Außerdem behindern der bürokratische Aufwand der Genehmigungsverfahren und die eingeschränkte Verfügbarkeit von Handwerkern eine zügige Fertigstellung von Bauvorhaben.
Einkommensschwache Haushalte sind zusätzlich damit konfrontiert, dass viele Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen und zu wenige neue Sozialwohnungen gebaut werden.
Wir sind der Meinung, dass dies besser geht! Wir wollen, dass es für alle Bürger*innen angemessenen Wohnraum gibt. Und dieser muss langfristig, das heißt auch im hohen Alter mit geringem Einkommen, bezahlbar bleiben. Dazu wollen wir die tatsächlichen Ursachen überteuerter Wohnungen bekämpfen.
Zur Reduzierung der Baukosten soll die Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5% gesenkt werden. Die geltenden Bauvorschriften sollen einfach, kostengünstig und am besten digital zugänglich sein. Dies trägt zur Transparenz der notwendigen Vorgaben bei, beschleunigt die Planung und vermeidet Fehler, sodass unnötige Installationen vermieden werden können.
Neben der reinen Zunahme an Bauvorschriften gibt es auch viele sich widersprechende Vorschriften. Hier muss von zentraler Stelle im Land nachhaltig für Klarheit gesorgt werden. Die Arbeitsgruppe „Bauordnungsrecht“ der vom Land initiierten Wohnraum-Allianz soll sich inhaltlich dieses Themas annehmen. Die Wohnraum-Allianz besteht aus Vertreter*innen aller im Bau relevanten Fraktionen. Sie kann somit die aktuell gültigen Bauvorschriften qualifiziert auf ihre Notwendigkeit prüfen und im Idealfall reduzieren. Außerdem soll sie sicherstellen, dass die vorhandenen Vorgaben widerspruchsfrei sind.
Die Bauanträge müssen in ganz Baden-Württemberg einheitlich sein. Aktuell können die erforderlichen Unterlagen von Kommune zu Kommune variieren. Dies kann zu Verzögerungen bei der Planung und der Ausführung der Bauaktivitäten führen und generiert zusätzliche Arbeit und Kosten. Die Vereinheitlichung kann mit einer digitalen Bauakte erfolgen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen digital vorliegen, können gegenüber der heutigen Praxis ebenfalls Kosten eingespart werden. Es kann auf die teilweise in mehrfacher Ausfertigung geforderte Einreichung in gedruckter Form verzichtet werden.
Der Bau von Wohnraum soll wieder den Status der Gemeinnützigkeit bekommen, um mit den im Detail zu definierenden Vergünstigungen die Herstellungskosten zu reduzieren. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Förderung in vollem Umfang bei den Mieter*innen und Käufer*innen ankommt. Bei kommunalen Wohnbaugesellschaften kann dies leichter sichergestellt werden als bei freien Wohnbaugesellschaften.
Um Druck aus dem Mietwohnungsmarkt zu nehmen, muss Wohnraum geschaffen werden, der eine dauerhaft günstige Miete sicherstellt. Es sollen Wohnbaugesellschaften gefördert werden, deren Ziel nicht die Maximierung ihrer Rendite ist.
Gefördert werden sollen Wohnungsbaugenossenschaften und ähnlich organisierte Vermieter*innen(verbünde). Das wichtigste Ziel einer förderungsfähigen Genossenschaft muss sein, preiswerten Wohnraum für ihre Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Erwirtschaftete Überschüsse müssen primär in die Instandhaltung oder Ausweitung des Wohnungsangebotes fließen. Sie dürfen nicht als Dividende aus der Genossenschaft abgeführt werden. Eine genossenschaftliche Wohnung bietet praktisch ein lebenslanges Wohnrecht, was mit der Sicherheit von Wohneigentum gleichgesetzt werden kann. Auf diese Weise kann zusätzlich einkommensschwachen Haushalten die Angst vor Kündigungen oder exzessiven Mietsteigerungen genommen werden. Die Lebensqualität wird deutlich gesteigert.
Des Weiteren sollen kommunale und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften gestärkt und gefördert werden. Die Privatisierung dieser Gesellschaften in der Vergangenheit war, betrachtet man die Folgen, ein Fehler: Der freie Markt erzeugt keine Maximierung an Wohnraum, sondern eine Maximierung der Rendite der Investor*innen. Das bedeutet in letzter Konsequenz hohe Mieten oder teure Immobilien. Kommunale und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften können hier ein wirksames Gegengewicht darstellen. Da diese Gesellschaften nicht fixiert auf eine Gewinnerzielung sind, können die Mieten entsprechend niedriger angesetzt werden. Wenn der Anteil solcher Wohnungen am Gesamtmarkt entsprechend hoch ist, können die Mieten insgesamt niedrig gehalten werden. Deshalb müssen die kommunalen und öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften gezielt gefördert und ihr Wohnungsbestand ausgebaut werden. In den Städten, in denen diese Gesellschaften nicht mehr existieren, ist eine Neugründung zu prüfen. Auch hier müssen die erwirtschafteten Überschüsse primär in die Instandhaltung oder gegebenenfalls in die Ausweitung des Wohnungsangebotes fließen. Überschüsse dürfen nicht an kommunale oder öffentliche Haushalte abgeführt werden. Dass mit diesem Ansatz das Mietniveau auf Dauer niedrig gehalten werden kann, sieht man am Beispiel von Wien.
Best Practice: Wien
Wien gilt international als Beispiel für einen funktionierenden Markt für günstigen Wohnraum. Dem Privatisierungsdruck wurde dort im Gegensatz zu vielen anderen Städten, unter anderem auch Stuttgart, unter keiner Regierung nachgegeben. In Wien wohnen knapp sechs von zehn Personen im geförderten Wohnbau, je etwa zur Hälfte im Gemeindebau (kommunaler sozialer Wohnungsbau) und in Genossenschaftswohnungen. Sie zahlen dabei nur einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 6,80€ bzw. 7,40€. Unerwartete Preissprünge oder Kündigungen müssen die Mieterinnen und Mieter nicht befürchten.
Die Wiener Gemeindewohnungen sind für die breite Masse der Bevölkerung gedacht, nicht nur für Bedürftige. Wer sich auf eine Gemeindebauwohnung bewirbt, darf netto bis zu 47.210€ im Jahr verdienen. In einer Gemeindebauwohnung zu wohnen, ist also kein Stigma, sondern die Norm. Die soziale Durchmischung ist in Wien daher vergleichsweise hoch und es gibt relativ wenige soziale Brennpunkte.
Nicht nur die vielen Mieter*innen von Gemeindebau- oder Genossenschaftswohnungen zahlen wenig für ihren Wohnraum. Auch auf dem privaten Wohnungsmarkt in Wien sind die durchschnittlichen Quadratmeterpreise mit 9,70€ inklusive Betriebskosten aufgrund strenger Regularien sehr günstig. Dass der Markt streng reguliert ist, scheint Investor*innen aber nicht abzuschrecken. Geschätzt wird vor allem die Stabilität des Wiener Wohnungsmarktes und die verringerte Gefahr der Blasenbildung: In den letzten Krisen waren die Abwärtsbewegungen auf dem Wiener Wohnungsmarkt geringer als in anderen europäischen Metropolen.
Einen weiteren Lösungsansatz sehen wir in Kooperationen von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und regionalen Unternehmen bei dem Bau von sogenannten „Betriebswohnungen“. In einer Partnerschaft bauen und bewirtschaften private Unternehmen und Kommunen zusammen Wohnsiedlungen, um den Arbeitnehmer*innen jener Unternehmen bezahlbaren und arbeitsplatznahen Wohnraum anbieten zu können. Diese Maßnahme verschafft Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei der Einstellung neuer Mitarbeitender und verhilft Kommunen zum Erreichen der Klimaschutzziele.
Die dringlichste Aufgabe ist es, ausreichend Wohnraum zu schaffen, damit die Mietpreise nicht weiter steigen und sich besonders die einkommensschwachen Haushalte eine angemessene Wohnung leisten können. Solange dieser Wohnraum fehlt, soll als Sofortmaßnahme die Mietpreisbremse fortgeführt und deren konsequente Einhaltung sichergestellt werden. Die Mietpreisbremse ist nicht die beste Lösung, da sie keine neuen Wohnungen schafft, kann als Übergangslösung jedoch erreichen, dass die Mietpreise nicht weiter grenzenlos steigen und Mieten bezahlbar bleiben.
Darüber hinaus muss der soziale Wohnungsbau stärker gefördert werden. Da Sozialwohnungen nach einer gewissen Zeit aus der Mietpreisbindung fallen und aktuell nicht genügend neue Wohnungen fertig gestellt werden, gibt es in Baden-Württemberg zu wenige Sozialwohnungen. Diesem steigenden Defizit muss aktiv gegengesteuert und gezielt mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften könnten hier auch einen entsprechenden Beitrag leisten. Der gegenwärtige städtische Wohnungsbestand könnte teilweise zu Sozialwohnungen umgewidmet werden. Über die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften kann die Miete auch dauerhaft niedrig bleiben, da ein automatischer Entfall aus der Sozialbindung nicht zwingend ist. Frei werdende Einheiten der Wohnungsbaugesellschaften können flexibel umgewidmet werden und somit kann die Anzahl der Sozialwohnungen auf einem konstanten Niveau gehalten werden.
Sollte sich an der Einkommenssituation der geförderten Haushalte etwas ändern, kann die Miete einkommensabhängig angepasst werden. Die Vorteile wären, dass die jeweiligen Haushalte nicht ausziehen müssten, gleichzeitig hätten die Wohnungsbaugesellschaften durch die höheren Mieten zusätzliche Mittel, um ihr Angebot auszuweiten. Zudem unterstützt eine flexibel angepasste Miete die soziale Durchmischung von Quartieren und verhindert sogenannte „Ghettobildung“.
Überhaupt könnte die Kopplung zwischen Miete und Haushaltseinkommen zu mehr sozialer Gerechtigkeit und einer Entspannung der Preisspirale am Wohnungsmarkt führen. Hierzu könnte – wie in Heidelberg geplant – eine flächendeckende Wohnraumförderung für alle neuen kommunalen Wohnprojekte ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden: Zu diesem Zweck sollen 30% des Wohnraums der freien marktwirtschaftlichen Gestaltung überlassen werden und 70% des Wohnraums sollten zum Kaufen bzw. Mieten preislich an die Einkommensverteilung der Bewohner*innen gekoppelt werden. Dabei handelt es sich nicht um die Förderung sogenannter „Sozialwohnungen“, sondern um die geförderte Durchmischung von Wohnraum durch verschiedene Einkommensklassen. Rentner*innen, Studierende, Lehrkräfte, Pflegepersonal und Fabrikarbeiter*innen können auf diese Weise genauso in stark nachgefragten Gebieten wohnen, wie auch Besserverdienende aus den akademischen Berufen oder die Führungskräfte großer Unternehmen.
Wohneigentum ist eine wichtige Säule, um Altersarmut zu vermeiden. Aufgrund der hohen und in den Ballungsräumen extrem hohen Immobilienpreise ist Eigentum für Haushalte mit einem durchschnittlichen Einkommen nur schwer aufzubauen. Wer zur Miete wohnt, kann nicht noch zusätzlich sparen, um die Finanzierung einer Immobilie mit ausreichend Eigenkapital auf eine solide Basis zu stellen.
Um die Eigentumsquote zu steigern, wollen wir den Mietkauf fördern. Da der Mietkauf auf dem freien Immobilienmarkt eher unattraktiv ist, soll hier ein Modell umgesetzt werden, bei dem die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und die Baugenossenschaften verstärkt eingebunden werden. Im ersten Schritt schaffen die Wohnungsbaugesellschaften neuen Wohnraum mit öffentlichen Mitteln. Im zweiten Schritt soll den Haushalten bei der Vermietung der Mietkauf angeboten werden. Beide Optionen, klassischer Mietkauf oder Optionskauf, sind dabei möglich. Um den Bestand an günstigem Wohnraum langfristig zu sichern, soll im Rahmen des Mietkaufs den Wohnungsbaugesellschaften ein Vorkaufsrecht zu festen Konditionen bei Veräußerung durch den*die neue*n Eigentümer*in eingeräumt werden. So kann effektiv vermieden werden, dass durch den Mietkauf Spekulationsgewinne erzielt werden. Da öffentliche Wohnbaugesellschaften nicht renditegetrieben sind, kann der Mietzinsanteil sehr niedrig gehalten und die Finanzierung des Mietkaufs über einen sehr langen Zeitraum gestreckt werden. Nach einer initialen Anschubfinanzierung können die Mittel aus den Ratenzahlungen in die Erstellung neuer Wohnungen investiert werden. Über die Vorfinanzierung durch die öffentliche Hand gehen dieser zwar theoretisch Zinseinnahmen auf das eingesetzte Kapital verloren, es werden aber langfristig andere Transferzahlungen eingespart, beispielsweise durch das bereits angesprochene Verhindern von Altersarmut.
Wohnen in ländlichen Gebieten attraktiver machen
Viele Menschen in Baden-Württemberg können es sich nicht mehr leisten, in Städten und deren unmittelbarer Umgebung angemessen zu wohnen. Gleichzeitig fehlen in ländlichen Gebieten mit bezahlbarem Wohnraum gut bezahlte Arbeitsplätze. Als Konsequenz führt dies an Werktagen durch Berufspendler zu einem hohen Verkehrsaufkommen, das Umwelt- und Gesundheitsschäden mit sich bringt. Die Menschen sind gestresst und es geht wertvolle Lebenszeit auf der Straße verloren. Durch die geringere wirtschaftliche Kraft fehlt es auf dem Land an Einrichtungen und Infrastruktur, die in Ballungsräumen selbstverständlich sind.
Wir wollen, dass der ländliche Raum eine lebenswerte und attraktive Alternative zu den Ballungsräumen und Städten darstellt. Dazu soll die Vereinbarkeit von hochwertigen Arbeitsplätzen und ländlichem Wohnort gestärkt und die regionale Infrastruktur ausgebaut werden.
Neben der Verbesserung des Wohnangebots in den Städten muss auch die Wohnattraktivität auf dem Land erhöht werden. Hierzu ist es vor allem notwendig, moderne Arbeitsplätze zu schaffen, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen sowie Kultur- und Einkaufsmöglichkeiten zu errichten.
Die Schaffung moderner Arbeitsplätze kann durch die Etablierung von Co-Working-Häusern gelingen. Für Büro- und Sacharbeiten fahren Mitarbeiter*innen nicht mehr in die Stadt, sondern in das wohnortnahe Co-Working-Haus, dort mieten große Unternehmen aus den entfernten Städten Arbeitsplätze für ihre Mitarbeitenden an. Unternehmen müssen somit keine Kosten für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen übernehmen und sparen auch im Hauptquartier Büroflächen ein. Beschäftigte aus ländlichen Regionen haben mehrmals pro Woche wesentlich kürzere Arbeitswege, können aber trotzdem die Trennung von Haushalt und Arbeitsplatz aufrechterhalten. In der direkten Umgebung solcher Co-Working-Häuser könnten Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten entstehen. Die wirtschaftliche Betätigung bringt der Kommune Steuereinnahmen, durch welche beispielsweise umliegende Kindertagesstätten, Schulen, Busverbindungen und Kultureinrichtungen teilfinanziert werden können. In einer solchen Umgebung siedeln sich neue Einwohner*innen an und beleben den idyllischen, ländlichen Raum. Ein Beispiel für die Ausweitung und Realisierung solcher Konzepte ist das Projekt „Dorf-Büro“ der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz.
Die Wohnattraktivität in ländlichen Gebieten muss darüber hinaus durch eine Verbesserung des Mobilitätsangebots (siehe auch das Kapitel Mobilität) verbessert werden. Hier gilt es vor allem, im ÖPNV abgestimmte Fahrpläne mit kurzer Taktung zu realisieren, E-Bike-Verleihstationen zu fördern, Radwege auch auf Landstraßen anzulegen und ein leistungsstarkes CarSharing-System für Transporte und Fahrgemeinschaften aufzubauen.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass jede ländliche Kommune über ein zuverlässiges Mobilfunknetz und Internet verfügt, um eine vergleichbare Wohnqualität im ganzen Land zu gewährleisten. Eine weitere Möglichkeit, die Wohnattraktivität ländlicher Gebiete zu erhöhen, ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch eine ausreichende Förderung für Landärzt*innen, Apotheken und mobile Pflegedienste.
Nachhaltige Quartiersplanung und Stadtentwicklung
Jeden Tag verbringen tausende Baden-Württemberger*innen eine beträchtliche Zeit in Fahrzeugen: Sei es auf dem Weg zur Arbeit, der Fahrt zur KiTa, dem wöchentlichen Großeinkauf oder zum nächstgelegenen Naherholungsgebiet. Liegt das Ziel in der Stadt, kommt zur eigentlichen Fahrzeit noch die nervenraubende Parkplatzsuche hinzu.
Grund genug für entnervte Pendler*innen, einen flächendeckenden Ausbau des Straßennetzes zu fordern. Leider haben uns die letzten Jahrzehnte jedoch gezeigt, dass mit jeder neuen Straße und jedem neuen Parkplatz die Zahl an Fahrzeugen und die Länge und Häufigkeit von Fahrten mehr zugenommen hat, als die zusätzliche Kapazität hätte abfedern können.
Wir sind überzeugt: Das geht besser! Wir wollen Städte mit lebendigen Ortskernen, mit Raum für Freizeit und Begegnung sowie Raum für Natur gestalten. Wir möchten, dass die Bürger*innen Zeit für Begegnung, Hobbys und soziales Engagement haben, statt die Zeit auf der Straße zu verbringen. Statt die Symptome zu bekämpfen, wollen wir die Ursachen für das Verkehrschaos angehen.
Neben allen ökologischen Anforderungen sollten neu geplante und umgeplante konventionelle Quartiere natürlich auch den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohner*innen Rechnung tragen. Grundsätzlich ist im Quartier eine gute soziale Durchmischung angestrebt. Die Wohnraum- und Nutzungskonzepte sollen so gestaltet werden, dass neben großen Wohnungen für mehrköpfige Familien auch kleinere Wohneinheiten bereitgestellt werden. Es sollen anteilig alters- und behindertengerechte Wohnungen entstehen. In einem modernen Quartier kann Wohnraum bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden.
Gewerberäume und -flächen sollen in den Abendstunden und an Wochenenden engagierten Ortsgruppen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Generell streben wir an, neue Flächenversiegelungen und ineffiziente Flächennutzungen – wie zum Beispiel durch einstöckige Einkaufszentren mit großflächigen Parkplätzen – zu vermeiden und stattdessen sogar gezielt Betonflächen zu entsiegeln, um diese durch Grünflächen ökologisch aufzuwerten.
Bei der Baulandvergabe und bei der Planung von neuen Quartieren sollen solche Projektvorschläge bevorzugt werden, die das beste Konzept für bezahlbaren, lebenswerten Wohnraum haben und nicht nur das höchste Gebot abgeben. Lebenswerter Wohnraum bedeutet auch, dass intelligente Konzepte für ökologische und klimaverträgliche Bauweisen umgesetzt werden.
Damit die Bürger*innen die kurzen Wege in Zukunft schnell und sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen können, fordern wir zusammenhängende Radwegenetze und die Entschleunigung des Verkehrs. Bedürfnisse der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sollten bei der Planung von Neubaugebieten von Anfang an einbezogen werden. Da diese Fortbewegungsformen wesentlich weniger Platz benötigen und umweltfreundlich sind, sollten sie vorrangig berücksichtigt werden. Entsprechend möchten wir mehr Stellflächen für Fahrräder bereitstellen, die das Fahrrad vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Vandalismus schützen. Da Fahrräder weniger Platz brauchen als Autos, wird weniger Verkehrsfläche benötigt (siehe auch das Kapitel Mobilität).
Wir fordern zudem ein Umdenken im Städtebau: Statt getrennten Funktionsbereichen wie Wohn- und Gewerbegebieten sowie Bürostädten machen wir uns für die Stadt der kurzen Wege (Urbanes Gebiet nach §6a BauNVO) stark. Einrichtungen des täglichen Bedarfs – beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuungen oder Ärzte – sollten fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Neben einer Reduzierung der Pendelzeiten führt auch dies dazu, dass Orts- und Stadtkerne wieder belebt und innerstädtische Kontakte geknüpft werden.
Das Bauen von modernen, am besten unterirdisch angelegten Quartiersparkhäusern anstatt herkömmlicher Tiefgaragen unterstützt die angemessene Feinverteilung der Nutzer*innen auf der „letzten Meile“. Ein sogenanntes „Quartiersparkhaus“ bietet Parkplätze für Autos, Fahrräder und Lastenräder, kann jedoch auch als Station für Carsharing genutzt werden. Eine Ausstattung mit Ladevorrichtungen für alle elektrischen Fahrzeuge unterstützt die Umstellung auf emissionsfreie Stadt-Mobilität. Die zentrale Lage in einem Quartier macht es auch zum idealen Platz für Paketannahmestellen oder kleine Shops. Der Neubau von unterirdischen, umnutzbaren Quartiersparkhäusern dient vor allem der Senkung des Flächenverbrauchs an Straßenrändern für das Parken von PKWs bei gleichzeitiger Erschließung neuer Radwege. Dabei sollen gezielt die Lücken im Radwegenetz geschlossen werden, um die Radfahrqualität so weit anzuheben, dass gewohnheitsmäßige PKW-Fahrer*innen im näheren Umkreis vermehrt das Fahrrad nutzen. Quartiersparkhäuser werden ausschließlich von direkten Anwohnende genutzt, sodass in den Quartieren kein zusätzlicher Verkehr durch Anlieger*innen entsteht.
Volt setzt sich für eine moderne und soziale Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg ein. Zusammen mit den lokal ansässigen Stadtteilvereinen beziehungsweise den ländlichen Heimatvereinen möchten wir professionelle, kommunalverwaltete Quartiersbüros einrichten, um den Lebensstandard vor Ort zu bewahren und zu verbessern. Auf diesem Wege soll den Bürger*innen in Zeiten großer Wohnungsnot geholfen werden, im gewohnten Umfeld zu verbleiben und das soziale Sicherheitsnetz aus Familie, Freunden und Bekannten zu erhalten.
Umweltfreundliches Bauen
Die Klimaerwärmung führt zu immer extremeren Wetterereignissen; die Sommer werden stetig heißer und Unwetter unentwegt heftiger. Unsere Städte sind darauf nicht eingestellt und verstärken durch ihre Konzipierung und Bauweise die negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und somit auf die allgemeine Lebensqualität.
Wir sind überzeugt, dass umweltfreundliches, nachhaltiges Bauen die Lebensqualität in unseren Städten deutlich verbessern kann. Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz stehen nicht im Widerspruch, sondern müssen zusammen gedacht und in intelligenten Lösungen umgesetzt werden.
Städte sollten sich zur Anpassung an den Klimawandel am Prinzip der Schwammstadt orientieren. Dies bedeutet, dass Städte durch häufiger werdende Starkregenereignisse mehr Wasser aufnehmen und speichern können, welches in Hitzewellen als Verdunstungskälte zur Verfügung steht. Hierzu sollten vermehrt Stadtbäume gepflanzt werden. Andere Begrünungsmaßnahmen, beispielsweise Fassaden- und/oder Dachbegrünung sollen Vorschrift für Neubauten werden. Hier sollen das Land Baden-Württemberg und dessen Kommunen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und sämtliche eigene Gebäude mit entsprechender Begrünung ausstatten, um zur Senkung der Energiekosten von Klimaanlagen beizutragen. In Kombination mit Photovoltaik steigert sich deren Wirkungsgrad durch die Verdunstungskälte der benachbarten Pflanzen. Beim Neubau muss die CO2-Neutralität auch im Hinblick auf die sogenannte „graue Energie“ berücksichtigt werden. Der Begriff graue Energie bezeichnet den Energieverbrauch, bis zur Fertigstellung eines Produktes/Gebäudes und schließt die Energieaufwendung für die Herstellung, Lagerung und Transport der einzelnen Baustoffe ein.
Volt setzt sich für die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in Städten ein. Außerdem sollte das Land Baden-Württemberg Modellprojekte fördern, in denen konventionelle Stadtteile nach sozio-ökologischen Kriterien umgestaltet werden. Wir sehen den Klimaschutz als zentrale Herausforderung und wir stehen dazu, dass der Energiebedarf im Gebäudebestand stark gesenkt und schließlich vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies ist allerdings nicht nur über entsprechende nachhaltige Gebäudedämmung möglich, sondern auch durch andere Methoden: Beispiele hierfür sind eine solare Bauweise, die Senkung des Kühlbedarfs durch die oben genannte Fassadenbegrünung, die Senkung des Energiebedarfs durch alternative Abwasserbehandlung oder die Deckung des Wärmebedarfs durch industrielle Abwärme. Diese Alternativen sollten einer passiven Bauweise rechtlich gleichgestellt sein. Der Energiebedarf für Warmwasser, Heizung und Klimatisierung soll bei Neubauten vollständig durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt werden. Einzige Ausnahme sollte der Anschluss an bestehende Wärmenetze im Fall einer Nachverdichtung bleiben.
Lange Wege kosten Lebenszeit und bringen eine immense Belastung der Umwelt mit sich. Versiegelte Flächen durch Straßenbau trennen den Lebensraum von Tieren und bringen Straßenlärm in die Natur. Zudem versickert weniger Regenwasser. Daher sollten Potenziale in Innenstädten ausgeschöpft und Neubauten „auf der grünen Wiese“ möglichst vermieden werden: Dadurch werden keine weiteren Flächen versiegelt und hohe Mobilitätskosten für die Überbrückung weit auseinander liegender Quartiere verhindert.
Ein moderner Bebauungsplan sollte es ermöglichen, in die Höhe zu bauen, um möglichst wenig Fläche zu verbrauchen. So sollte beispielsweise auf den Bau eingeschossiger Geschäfte mit großen Parkplätzen verzichtet werden. Unversiegelte Flächen sind in städtischen Gebieten für die Regulierung der Stadttemperatur, das Abfließen von Regen und die Vermeidung von Überflutungen bei Starkregen von großer Bedeutung. Außerdem bieten unversiegelte Flächen Tieren einen Lebensraum und häufig auch den Menschen ein lokales Naherholungsgebiet.