Volt fordert Basiskonto statt Bezahlkarte

Volt Nordrheinwestfalen spricht sich gegen die Einführung der Bezahlkarte in NRW aus Stattdessen fordert der Landesverband: Basiskonto einführen, jetzt!

27. Mär 2024
Bild einer türkis-blauen Kreditkarte welche in der Hand eines Menschen gehalten wird.

Stellungnahme des Volt Landesverbands NRW zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Wir fordern, dass statt der Bezahlkarte das bereits etablierte Basiskonto für Zahlungen an Geflüchtete eingeführt wird. Denn die Eröffnung eines Basiskontos ist schon jetzt für alle Menschen – auch Asylsuchende – möglich. Banken haben mit Basiskonten Erfahrung und können diese bei Bedarf in reguläre Konten umwandeln. So können Geflüchtete mit Arbeitserlaubnis später auch möglichst schnell und barrierefrei in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Bürokratieabbau statt Mehraufwand

Wir sind überzeugt, dass durch die Nutzung von Basiskonten für die Überweisungen an Asylsuchende Bürokratie wirklich abgebaut wird. Denn die vielerorts bei den Ämtern gängige Praxis der Barauszahlungen bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Personalbedarf. Auch für die Betroffenen selbst bietet ein bereits existentes elektronisches Zahlungssystem mehr Teilhabe und weniger Stigmatisierung innerhalb der Gesellschaft. Im Gegensatz dazu wäre es für eine Bezahlkarte nötig, ein komplett neues und damit auch teures Parallelsystem zu entwickeln. Den beabsichtigten Bürokratieabbau würde dies ad absurdum führen.

Die Menschenwürde kann nicht relativiert werden

Die teils sehr emotional geführte Debatte über eine Bezahlkarte erschwert eine sachliche Betrachtung des Themas. Dazu gehört neben dem Bürokratie- und Kostenpunkt, dass es hier um die Gestaltung des Alltags von Menschen in Not geht. Verallgemeinernde und diskriminierende Äußerungen über Asylsuchende verurteilen wir ebenso wie voreilige Diskriminierungsvorwürfe.

 Volt stellt klar, dass Maßnahmen wie eine Bezahlkarte in keinem Fall auf „Abschreckung“ abzielen dürfen, die das Grundrecht auf Asyl unattraktiv machen oder dessen Wahrnehmung erschweren sollen. Schon 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die im Grundgesetz „garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist (Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10).

Einschränkungen sind nicht zielführend

Die regionale Nutzbarkeit oder den Onlinehandel sowie Bargeldabhebungen einzuschränken ist nicht sinnvoll, da Asylsuchenden so der Zugang zu besonders günstigen Einkaufsmöglichkeiten genommen würde.  Auch muss es Asylsuchenden möglich sein, Freunde und Verwandte oder Veranstaltungen in der Umgebung zu besuchen. Wie sonst sollte erfolgreiche Integration möglich sein? Überweisungen ins Ausland einzuschränken ist auch bei einem Basiskonto problemlos möglich. Hierbei ist aber festzuhalten, dass Asylsuchende in der Regel gar keine finanziellen Spielräume haben, um überhaupt nennenswerte Geldbeträge ins Ausland transferieren zu können. Denn die gezahlten Leistungen ermöglichen ohnehin nur eine äußerst eingeschränkte Lebenshaltung, da sie noch weit unter denen des Bürgergelds liegen.

Fazit: Alles spricht für das Basiskonto

Aus unserer Sicht spricht alles für die Nutzung des Basiskontos: weniger Bürokratie und damit geringere Kosten sowie weniger Stigmatisierung und mehr Teilhabe. Zudem sprechen menschliche, bürokratische und finanzielle Faktoren gegen eine Bezahlkarte.