Volt Rainbow

FAQ zu Spenden an Volt Deutschland

Vielen Dank, dass du in Erwägung ziehst, an uns zu spenden oder es sogar bereits getan hast!

Du hast noch Fragen im Zusammenhang mit deiner Spende?

Auf dieser Seite versuchen wir die häufigsten Fragen direkt vorab zu beantworten. Sollten wir deine Frage nicht beantwortet haben, dann kontaktiere uns jederzeit gerne direkt unter [email protected].

Allgemeines

Warum benötigt ihr meine persönlichen Daten?

Keine Angst, deine persönlichen Daten werden grundsätzlich nicht veröffentlicht und von uns streng vertraulich behandelt. Ausnahme: Spenden, die 3000 € im Kalenderjahr überschreiten (hierzu siehe weiter unten)!

Aus parteiengesetzlichen Gründen sind wir jedoch grundsätzlich verpflichtet die Herkunft aller Spenden nachweisen zu können (bspw. gegenüber unserem Wirtschaftsprüfer oder dem Deutschen Bundestag). Und nur auf diese Spenden erhalten wir auch die für uns sehr wichtigen Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung (45 % deines Spendenbetrages).

Außerdem können wir dir ohne deine persönlichen Angaben auch keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Nur falls du mehr als 3.000 € im Jahr spenden willst, würden wir dich bitten, vor deiner Spende unsere Transparenzleitlinien zu lesen. Zur Wahrung unserer politischen Unabhängigkeit und aus Gründen der Transparenz haben wir uns freiwillig selbst verpflichtet, in diesen Fällen den Namen, Betrag und Datum auf unserer Website zu veröffentlichen.

Wichtige Hinweise zu Zweckbindungen

Wenn du möchtest, dass deine Spende direkt einem unserer Landes- oder Kreisverbände bzw. einer unserer Ortsgruppen ("City Teams") zugute kommt, dann gib dies bitte zusätzlich im Verwendungszweck an. Wir verstehen diese Angabe im Sinne einer rechtlichen Zweckbindung. D.h. dass wir diesen Verwendungszweck uneingeschränkt berücksichtigen und deine Spende auf jeden Fall nur für diesen Gebietsverband bzw. Ortsgruppe verwenden.

Als politische Partei ist es uns jedoch leider nicht möglich, darüber hinaus gehende Angaben zur sachlichen oder maßnahmenspezifischen Mittelverwendung im Sinne einer rechtlichen Zweckbindung zu behandeln. Wenngleich wir selbstverständlich bemüht sind, auch solche Verwendungswünsche zu berücksichtigen, bitten wir daher um dein Verständnis, dass uns dies ggf. nicht immer möglich sein wird. Insbesondere bei vorzeitiger Zielerreichung einer Kampagne behalten wir uns daher auch eine anderweitige Verwendung vor - selbstverständlich aber immer im Rahmen einer evtl. Zweckbindung für den jeweiligen Gebietsverband / Ortsgruppe.

Spenden zum Jahreswechsel (Überweisung & Lastschrift)

Wenn du zum Jahreswechsel eine Spende per Banküberweisung an uns leistest, wird dein Konto in der Regel noch vor dem Jahreswechsel belastet. Je nach den bis zum Jahreswechsel verbleibenden Bankarbeitstagen (und insbesondere auch Feiertagen) kann es aber vorkommen, dass deine Spende erst nach dem Jahreswechsel auf unserem Konto gutgeschrieben wird.

Insbesondere bei SEPA-Lastschriften handelt es sich um keine Echtzeit- sondern eine zeitverzögerte Zahlungsart. D.h. deine Spende wird uns erst nach ca. 3 Bankarbeitstagen gutgeschrieben - und auch dann erst deinem Konto belastet.

Wir bitten in diesen Fällen um dein Verständnis, dass wir in einer Zuwendungsbestätigung auch nur diesen Tag des Erhalts der Spende, der ggf. nach dem Jahreswechsel liegt, bestätigen können.

Wenn du jedoch einen früheren Abfluss deiner Spende von deinem Konto nachweisen kannst, d.h. dass die wirtschaftliche Belastung noch vor dem Jahreswechsel stattfand, kannst du diese Spende trotz des erst späteren Zuflusses auf unserer Seite noch für das Jahr vor dem Jahreswechsel steuermindernd geltend machen. Als Nachweis dient in diesen Fällen unsere Zuwendungsbestätigung in Verbindung mit bspw. dem Kontoauszug oder der Überweisungsbestätigung deiner Bank.

Vgl. bspw. EStH H 11 zu "Überweisung" oder auch FA München, 14.08.2006 - 15 K 170/04

Steuervorteile & Zuwendungsbestätigungen

Wie kann ich meine Spende als Privatperson steuerlich geltend machen?

Als Privatperson kannst du deine Zuwendungen an Volt Deutschland bis zu einer Höhe von 3.300 € im Kalenderjahr steuerlich geltend machen; bei Zusammenveranlagung sogar bis zu insgesamt 6.600 €.

Bei Einzelveranlagung

Die ersten bis zu 1.650 € Deiner Zuwendungen können gem. § 34g EStG direkt zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden. Die zu zahlende Einkommenssteuer ermäßigt sich somit um maximal bis zu 825 Euro.

Weitere bis zu 1.650 € Deiner Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Hier hängt die Steuerersparnis von Deinem persönlichen Steuersatz ab, da lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird.

Bei der Steuererklärung kannst du Deine Spenden an Volt Deutschland auf Seite 2 des „Mantelbogens“ im dafür vorgesehenen Feld eintragen.

Bei Zusammenveranlagung

Alle oben unter Einzelveranlagung genannten Höchstbeträge verdoppeln sich für zusammen veranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften.

Wie erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)?

Geldspenden

Für alle Geldspenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen unaufgefordert in Form einer Sammelbestätigung für das gesamte Kalenderjahr aus und versenden diese automatisch bis Ende Februar des Folgejahres.

Davon abgesehen, benötigst du für Spenden bis 300 € keine Zuwendungsbestätigung. Der Grund ist, dass üblicherweise alle Finanzämter die Buchungsbestätigung deines Kreditinstituts (bspw. den Kontoauszug deiner Bank oder von PayPal) als vereinfachten Spendennachweis anerkennen (vgl. § 50 Abs. 4 Nr. 2 c EStDV). Der Wert von 300 € gilt dabei übrigens je einzelner Spende. Wir bitten insofern um Verständnis, dass wir außerhalb der zuvor genannten jährlichen Sammelbestätigungen keine unterjährigen Bestätigungen über Spenden ausstellen, die im Einzelfall weniger als 300 € betragen.

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge können immer, d.h. unabhängig ihrer Höhe, anhand deines Kontoauszuges geltend gemacht werden (vgl. § 50 Abs. 6 EStDV). Da Mitgliedsbeiträge von uns immer mit einem entsprechend geeigneten Verwendungszweck abgebucht werden, bitten wir um dein Verständnis dafür, dass wir grundsätzlich keine unterjährigen Zuwendungsbestätigungen über einzelne Mitgliedsbeiträge ausstellen.

Unabhängig dieser Möglichkeit, stellen wir seit Anfang 2022 als Service für alle Mitglieder, die im betreffenden Kalenderjahr durchgängig uneingeschränkt und reibungslos am Lastschrift-Verfahren teilgenommen haben zusätzlich eine entsprechende Sammelbestätigung bis Ende Februar des Folgejahres aus.

Sollte es in deinem Fall zu irgendeiner Art von Störung im Lastschrift-Verfahren innerhalb des betreffenden Kalenderjahres gekommen sein (bspw. Rücklastschriften, Nachzahlung einer Beitragsmahnung oder Über-/Vorauszahlungen), bitten wir um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Sammelbestätigung für dieses Jahr ausstellen. Bitte mache deine Mitgliedsbeiträge anhand der im ersten Absatz genannten Möglichkeit, d.h. anhand deines Kontoauszuges geltend.

Sach- oder Aufwandsspenden

Für Sach- oder Aufwandsspenden stellen wir unabhängig des Spendenbetrags immer eine Zuwendungsbestätigung aus, da Du diese ansonsten nicht steuerlich geltend machen kannst.

Zuwendungsbestätigungen für Sach- oder Aufwandsspenden dürfen von uns nicht maschinell erstellt (und per Mail versendet) werden. Diese werden daher auch gesondert von einer von dir ggf. bereits für deine Geldspenden und/oder Mitgliedsbeiträge elektronisch erhaltenen Sammelbestätigung bestätigt.

Wichtige Hinweise

Bitte beachte außerdem, dass:

  • wir nur dann eine Zuwendungsbestätigung ausstellen können, wenn uns Deine vollständigen Adressdaten vorliegen,

  • wir Zuwendungsbestätigungen grundsätzlich nur auf den/die Kontoinhaber*in des Kontos ausstellen, von dem die Spende an uns überwiesen worden ist.

Spenden von Personengesellschaften: Steuerliche Abzugsfähigkeit

Wenn die Spende namentlich durch einen der Gesellschafter erfolgt, sind Spenden von Personengesellschaften im Rahmen der oben für Privatpersonen genannten Höchstbeträge absetzbar. Bitte benenne uns dafür den vollständigen Namen sowie die Anschrift des Gesellschafters im Verwendungszweck deiner Spende.

Wir bitten um Verständnis, dass uns diese Umstände zum Zeitpunkt der Vereinnahmung bekannt sein müssen. Spätestens nach unserem Jahresabschluss ist ansonsten eine abweichende Berücksichtigung leider in keinem Fall möglich.

Spenden von Körperschaften / Kapitalgesellschaften: Steuerliche Abzugsfähigkeit

Wenngleich wir uns dennoch über deine Spende freuen, stellen Spenden von Körperschaften an politische Parteien keine Betriebsausgabe dar (vgl. § 4 Abs. 6 EStG) und sind insofern nicht steuerbegünstigt (vgl. auch die Gesetzesänderung zu § 9 KStG vom 28.1.1994 ).

Solltest du über eine Kapitalgesellschaft aber persönlich als Gesellschafter spenden wollen und auf eine Zuwendungsbestätigung wert legen, kontaktiere uns bitte in jedem Fall vorab unter [email protected].

Gerne stellen wir auf diesem Wege auch für alle anderen Spenden von Kapitalgesellschaften einen Nachweis über den Erhalt aus, bspw. für buchhalterische Zwecke.

Fördermitgliedschaft

Zahlungsdaten aktualisieren und Zahlungsverlauf einsehen

Das für Deine Fördermitgliedschaft hinterlegten Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Bankkonto) hat sich geändert? Über unserem Fördermitgliedschafts-Portal kannst Du deine Zahlungsdaten jederzeit selbst ändern bzw. aktualisieren.

Du kannst dort auch den kompletten Zahlungsverlauf Deiner Fördermitgliedschaft einsehen.

Wichtig: Damit niemand anderes auf Deine Zahlungsdaten zugreifen kann, musst Du beim Login genau die E-Mail Adresse angeben, die Du auch ursprünglich zu Beginn deiner Fördermitgliedschaft hinterlegt hattest. Du erhältst an diese Adresse dann einen Authentifizierungscode gesendet, mit dem Du Dich sicher einloggen kannst.

Fördermitgliedschaft beenden oder aussetzen

Schade, dass Du uns als Fördermitglied verlassen möchtest!

Bitte kontaktiere uns in diesem Fall kurz unter [email protected]. Die Beendigung Deiner Fördermitgliedschaft ist jederzeit und formlos per E-Mail möglichen. Da wir für Feedback aber immer sehr dankbar sind, würden wir uns freuen, wenn Du uns kurz deine Beweggründe mitteilst.

Falls Du Deine Fördermitgliedschaft lediglich temporär unterbrechen möchtest, kannst Du diese jederzeit selbst über unser Fördermitgliedschafts-Portal pausieren.

Du hast noch Fragen?

Dann kontaktiere uns gerne direkt unter [email protected].

Unser Informationsangebot ist keine Rechts- oder Steuerberatung!

Wir machen darauf aufmerksam, dass dieses Informationsangebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechts- oder Steuerberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechts- oder Steuerberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.